DSSV | Autor/in: Iris Borrmann, Andrea Elbl |

DSSV-Rechtsseminare: Über alles, was Recht ist

Ein Steuerberater, zwei Juristinnen, damit drei Fachreferenten, vier Seminare über jeweils vier Stunden an vier Orten - in Hamburg, Köln, Stuttgart und Berlin – und insgesamt mehr als 100 Teilnehmer. Der DSSV wurde mit seiner Seminarreihe „Der Alltag im Studio aus rechtlicher Sicht“ einmal mehr seinem eigenen Anspruch gerecht, den Mitgliedern mehr zu bieten, als eine Mitgliedschaft kostet.

DSSV Seminar

DSSV-Rechtsseminare
Über alles, was  Recht  ist

Ein Steuerberater, zwei Juristinnen, damit drei Fachreferenten, vier Seminare über jeweils vier Stunden an vier Orten - in Hamburg, Köln, Stuttgart und Berlin – und insgesamt mehr als 100 Teilnehmer. Der DSSV wurde mit seiner Seminarreihe „Der Alltag im Studio aus rechtlicher Sicht“ einmal mehr seinem eigenen Anspruch gerecht, den Mitgliedern mehr zu bieten, als eine Mitgliedschaft kostet.

Kaum zu glauben, aber wahr. Für monatlich nur 63,00 Euro erhalten DSSV-Mitglieder neben vielen weiteren Angeboten kostenlose Rechts- und Steuerberatung, so oft sie wünschen und zu allen Themen, die Studiobetreiber umtreiben. Allein für eine Stunde Rechts- und Steuerberatung wird im Markt häufig ein deutlich höherer Stundensatz erhoben. Und, sollte das Studio kleiner als 200 Quadratmeter sein oder es sich um ein EMS-Studio handeln, beträgt der Mitgliedsbeitrag monatlich nur 25,00 Euro. Dieser Beitrag gilt auch für die Studiobetreiber, die mehr als ein Studio besitzen; sie zahlen für jedes weitere Studio monatlich 25,00 Euro.

Die Idee für diese Seminarreihe entstand aus dem Alltag in der Geschäftsstelle. Täglich rufen Mitglieder an, im Jahr mehrere Tausend, haben Fragen, bitten um Unterstützung, wünschen Antworten. Und bei vielen dieser Anrufe handelt es sich um Studiobetreiber, die sich mit rechtlichen Fragen oder Steuerthemen im Studioalltag konfrontiert sehen. Guter Rat ist bekanntlich wertvoll und häufig teuer, nicht aber für DSSV-Mitglieder. Sie machen als Mitglied von der kostenfreien Rechts- und Steuerberatung Gebrauch, lassen sich den jeweiligen Sachverhalt fachkompetent, dabei aber verständlich aufbereiten, auch wenn sie häufig ein Gefühl umtreibt, wie sie selbst entscheiden würden. Doch bekanntlich können persönliche Einschätzungen auch täuschen. Mit der Empfehlung berufserfahrener Experten lebt es sich ruhiger.

Die Seminarreihe „Der Alltag im Studio aus rechtlicher Sicht“ verlegte gleichsam den Alltag aus der DSSV-Geschäftsstelle im Hamburger Süden in zumeist von der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement DHfPG, dem DSSV-Bildungspartner, bereitgestellte Seminarräume. Diese Öffnung bot den Teilnehmenden die wunderbare Möglichkeit, an den Fragen anderer Studiobetreiber teilzuhaben und von den Antworten und erläuternden Ausführungen der Fachleute zu profitieren.

Das Beste vorweg: Auf alle Fragen hatten die Juristinnen, Andrea Elbl und Iris Borrmann, und der DSSV-Steuerberater und Vizepräsident Werner Kündgen eine Antwort: klar, schlüssig, überzeugend. Kein Wunder, bei einer Berufserfahrung von zusammen mehr als 75 Jahren, Hunderten von Mandanten und vielen Tausend Anfragen.

Thema war alles, was Studiobetreiber im Alltag rechtlich beschäftigt. Den Anfang machte das Vertragsrecht. Eloquent spannte Andrea Elbl den weiten Bogen von den Pflichtangaben eines Geschäftsbriefes über die Vertragsgestaltung bis zum Datenschutz, von der Beitragserhöhung bis zum erforderlichen Inhalt einer SEPA-Lastschrift, von der Abmahnung bis zur Kündigung. Ein zweites großes Thema: das Arbeitsrecht. Aus der inhaltlich großen Fülle bereitete Iris Borrmann versiert vornehmlich drei Teilaspekte näher auf: die Vertragsgestaltung, Verträge mit Auszubildenden, Studenten und Praktikanten sowie die Kündigung. Und zu guter Letzt, ein Ausflug in die Steuerberatung. Das DSSV-Vorstandsmitglied Werner Kündgen nahm sich kurzweilig wie anschaulich des Themas der Scheinselbstständigkeit an, charakterisierte „Angestellte“ sowie „freie Mitarbeiter“ und entwickelte den „arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen“.

Wissen Sie, was für einen Einzelkaufmann, für eine GmbH, für eine oHG oder für Kleingewerbetreibende Pflichtangaben im Geschäftsbrief sind oder bei einer SEPA-Lastschrift? Gewiss, die eine oder andere Angabe hätten viele der Teilnehmer spontan liefern können, aber einen umfassenden wie vollständigen Katalog aufzustellen, das wäre sicher nicht jedem auf Anhieb gelungen.

Fragen nach der Vertragsgestaltung und der Kündigung sind das Kerngeschäft in der täglichen Arbeit. Was, beispielsweise, ist bei der Vertragsgestaltung mit Minderjährigen zu beachten? Minderjährige vom vollendeten siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind beschränkt geschäftsfähig. Ohne Beteiligung der Erziehungsberechtigten gilt der „Taschengeldparagraph“. Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist bei Vertragsabschluss mit dem Fitness-Studio also zwingend erforderlich. Dabei haben sie die Möglichkeit, dem Vertrag vorher zuzustimmen oder nachträglich zu genehmigen. Sofern keine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt, ist der Vertrag von Anfang an nichtig. Die Folge wäre eine Rückabwicklung. Bezahlte Beiträge müssten erstattet werden. Und, so fragte Andrea Elbl in die Runde: Hat der Minderjährige denn im Gegenzug Ersatz für erhaltene Gebrauchsvorteile und für empfangene Dienste zu erbringen? Stirnrunzeln, grummeln, Austausch mit dem Nachbarn. Wie so häufig gibt es auf alle Fragen eine Antwort. So auch in diesem Fall, wenn Minderjährige im Fitnessstudio ganz legal trainieren wollen. DSSV-Mitglieder wissen, wie.

Oder: das Thema der Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen müssen im Verhältnis zur jeweiligen Laufzeit stehen, wobei die Kündigungsfrist deutlich kürzer ausfallen muss als die Erstlaufzeit, die wiederum nicht länger als 24 Monate betragen darf. Gut, juristische Kompetenz in den eigenen Reihen zu wissen.

Damit nicht genug. Nach Alltäglichem aus dem Vertragsrecht gab es Einblicke in das Arbeitsrecht. Ein häufiges Thema, so Iris Borrmann, sei der Urlaub. Wie viel Mindesturlaub hat ein Arbeitnehmer? Wie bemisst sich der Urlaubsanspruch, nach Arbeitstagen oder nach der Anzahl der Arbeitsstunden? Wie ist das mit „Teilurlaub“? Und wann kann der Arbeitgeber erst über den Urlaubsantrag entscheiden? Zur Veranschaulichung ein Fall aus der Praxis: Herr Mustermann arbeitet vom 1. Januar bis zum 31. August an sechs Tagen als Vollzeitkraft. In dieser Zeit hat er von seinen insgesamt 24 Urlaubstagen vier Tage Urlaub genommen. Ab dem 1. September arbeitet dieser Mitarbeiter nur noch an drei Tagen in der Woche. Wie hoch ist sein Urlaubsanspruch für das Restjahr? Die Antwort: 16 Tage; DSSV-Mitglieder wissen nach dem Seminar auch, warum.

Wie sehr die Rechtsseminare den Alltag abbilden und die aufbereiteten Inhalte am Puls der Zeit sind, zeigte sich auch beim Thema „Duale Ausbildung“. Bei der „Anerkennung dualer Ausbildung“ geht es letztendlich um die Glaubwürdigkeit von Bildungsinstituten. Nicht alle Einrichtungen seien „gut“ im Sinne von glaubwürdig und verlässlich. „Gut“ ist ein Bildungsinstitut erst dann, wenn es neben grundlegenden Prinzipien wie Seriosität, Wissenschaftlichkeit und Transparenz gegenüber Auszubildenden und Studiobetreiben ausgelobte Bildungsversprechen auch konsequent einhält.

Leider begegnet man immer wieder Studieninstituten, die übliche Begrifflichkeiten wie beispielsweise eine „dreijährige Ausbildung“ verwenden, wohlwissend, dass die Zulassung ihrer Auszubildenden zur Prüfung durch eine Industrie- und Handelskammer von der zuständigen Kammer geprüft werden muss. Diese Zulassung aber ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Grund für die nicht erteilte Zulassung kann die fehlende Einbindung der Berufsschule sein. Gerade aber das Zusammenwirken von Ausbildungsbetrieb und Berufsschule ist das Markenzeichen „dualer Ausbildung“, eine klassische Erstausbildung mit Einbindung der Berufsschule. Daher empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass Bildungsanbieter, die eine Kammerprüfung und damit den in Aussicht gestellten Abschluss anbieten, dies auch direkt beim Abschluss der Vereinbarung garantieren und entsprechende Rechtssicherheit bieten.

Darüber hinaus gab es immer wieder die Frage, ob der „Mindestlohn“ im Rahmen dualer Ausbildung beziehungsweise dualer Studiengänge an staatlich anerkannten Hochschulen Anwendung findet. Klare wie unmissverständliche Antwort: nein; der Mindestlohn findet keine Anwendung, wenn es sich um „echte“ duale Angebote handelt, wie zum Beispiel bei den dualen Bachelor-Studiengängen des DSSV-Bildungspartners, der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement.

Der dritte und abschließende Seminarteil blieb Werner Kündgen, dem DSSV-Steuerexperten vorbehalten. Kündgen widmete sich dem ewig jungen Thema der „Scheinselbständigkeit“. Dabei geht es eigentlich um die Frage nach dem Beschäftigungsverhältnis: Sind Mitarbeiter „angestellt“ oder als „freie Mitarbeiter“ tätig? Für die Unterscheidung kommt es dabei nicht auf formelle Bezeichnungen oder vertragliche Regelungen an, sondern auf die tatsächliche Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses. Der Angestellte schuldet seinem Arbeitgeber „nur“ die Arbeitskraft, der „freie Mitarbeiter“ hingegen den Arbeitserfolg. Doch mit dieser Unterscheidung nicht genug: Sind „Scheinselbständige“ Arbeitnehmer? Und, wie verhält es sich mit den sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen bei Scheinselbstständigen? Kündgen löste bei dem einen oder anderen Teilnehmer möglicherweise aufkommende Irritationen schnell auf. Die Lösung bietet das Modell des „arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen“. DSSV-Mitglieder, wissen warum.

Ohne Zweifel, nach jeweils vier Stunden DSSV-Rechtsseminar waren längst nicht alle Rechts- und Steuerfragen gelöst. Aber unter vielen Teilnehmern waren drei Einsichten gewachsen. Erstens: Ich muss nicht selbst alle Rechts- und Steuerfragen lösen. Ich weiß, der DSSV hat Experten in seinen Reihen, die mir eine Lösung für meine Herausforderung aufzeigen. Zweitens: Eine DSSV-Mitgliedschaft lohnt, allein schon auf Grund der kostenfreien Rechts- und Steuerberatung, die einen enormen Anwendungs- und Praxisbezug mit sich bringt und ganz gezielt auf die spezifischen Problemstellungen des Studioalltags ausgerichtet ist. Und drittens: Die DSSV-Rechtsseminare sollten fortgesetzt werden, um das Angebot möglichst vielen DSSV-Mitgliedern zukommen zu lassen und den großen Erfolg der Seminarreihe zu verstetigen. Ziel ist es, interessante Fälle und bemerkenswerte Urteile anwendungs- und praxisbezogen für den Studioalltag aufzubereiten.

DSSV-Mitglieder haben ab sofort die Möglichkeit, sich im internen Bereich die Präsentation herunterzuladen.

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