Verband bekämpft geplante Laufzeitenbegrenzung
Der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Laufzeitbegrenzung für Fitnessstudioverträge angehört.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, welches zurzeit die Laufzeitbegrenzung für Fitnessstudioverträge diskutiert, ist der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV) an der Verbändeanhörung nach § 47 GGO beteiligt.
Stellungnahme in Vorbereitung
Dort wird sich der DSSV effektiv für seine Fitnessstudios einsetzen. Die Geschäftsstelle arbeitet bereits seit Wochen an der abzugebenden Stellungnahme für die Verbändeanhörung.
Hierzu gehören auch die Ergebnisse der vom DSSV durchgeführten Umfrage zu tatsächlich genutzten Laufzeiten und den entsprechenden Preisen.
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