Stellungnahme des DSSV zur geplanten Laufzeitänderung

Diverse Medien berichten derzeit über geplante Änderungen von Vertragslaufzeiten, die auch Fitnessstudioverträge betreffen sollen. Der DSSV bezieht Stellung.
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Die Berichtserstattungen diverser Medien über ein mögliches Vorhaben von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht verunsichert derzeit die Fitnessbranche. Laut dieser Medienberichte sollen Änderungen von Vertragslaufzeiten geplant sein, die neben Mobilfunk-Verträgen auch Fitnessstudioverträge betreffen könnten. Der DSSV bezieht Stellung.

Seit heute berichten die Medien wieder vermehrt über die geplante Gesetzesänderung, die auch die Laufzeiten von Fitnessstudioverträgen betrifft. Bereits vor fünf Monaten hat der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen DSSV e.V. darüber informiert, dass auf der Seite des Bundesjustizministeriums eine Absichtserklärung veröffentlich wurde, wonach im Ergebnis eine Änderung des § 309 Nr. 9 a-c BGB beabsichtigt sei und als „Verbraucherschutz“ dargestellt wurde.

Der DSSV e.V. ist daraufhin direkt aktiv geworden und hat sich als Beteiligter für das Anhörungsverfahren registrieren lassen.

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss zunächst der Gesetzentwurf vorgelegt und den Verbänden die Gelegenheit zur Beteiligung eingeräumt werden, was nach der Freigabe durch die Ministerien geschehen sollte. Laut Aussage des Ministeriums ist seit dem 15.08.2019 ein erster Entwurf zwischen den Ministerien in Umlauf. Sobald dieser freigegeben ist (voraussichtlich Ende August 2019), wird auch der Arbeitgeberverband offiziell zur Stellungnahme aufgefordert.

Fazit: Beschlossen wurde noch nichts.

Selbstverständlich informiert der DSSV e.V. seine Mitglieder weiterhin über den aktuellen Stand.


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