Markt | Autor/in: Matthias Schömann-Finck |

5 Jahre UV-Schutz-Verordnung Teil 2: Ab 2017 an Re-Zertifizierung denken!

Schulung von UV-Fachpersonal: In der Wahrnehmung vieler Betreiber und auch der Öffentlichkeit ist die Schulung und Zertifizierung von UV-Fachpersonal der Kern der UV-Schutz-Verordnung.

5 Jahre UV-Schutz-Verordnung – Teil II
Ab 2017 an Re-Zertifizierung denken!

Schulung von UV-Fachpersonal
In der Wahrnehmung vieler Betreiber und auch der Öffentlichkeit ist die Schulung und Zertifizierung von UV-Fachpersonal der Kern der UV-Schutz-Verordnung. Die Schulungen zur „Fachkraft UVSV“ dürfen nur von zugelassenen Bildungsträgern vorgenommen werden und müssen mindestens zwölf Stunden umfassen. Nach der Schulung sollen die Teilnehmer gemäß UV-Schutz-Verordnung in der Lage sein, fachlich korrekte Beratungsgespräche zu führen und Kundenfragen zu UV-Bestrahlung und den damit verbundenen Gesundheitsrisiken zu beantworten. Diese Aspekte werden durch eine Zertifizierungsprüfung geprüft.

Zugelassene Bildungsanbieter wie die BSA-Akademie, Bildungspartner des DSSV, bieten verschiedene Modelle für Schulungskurse an. Bei der BSA-Akademie sind dies die beiden in der folgenden Tabelle exemplarisch dargestellten Lehrgänge, die seit 2012 von tausenden Teilnehmern erfolgreich absolviert wurden. (s. Tab. 4)

Der Unterricht der Lehrgänge folgt den Vorgaben der UV-SchutzVerordnung, umfasst immer die folgenden drei großen Themengebiete:
•UV-Strahlung
•Gerätekunde
•Kundengespräch und -beratung
Nach der Schulung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, die die Voraussetzung für die Zertifizierungsprüfung darstellt.

Zertifizierung der BSA-Zert
Gemäß den Durchführungsbestimmungen zur „Fachkraft UVSV“ sieht das Zertifizierungsverfahren eine mündliche Abschlussprüfung vor. Die BSA-Zert, die unabhängige Zertifizierungsstelle der BSA-Akademie, führt die Zertifizierungsprüfung zur „Fachkraft UVSV“ durch. Diese mündliche Prüfung erfolgt durch unabhängiges Prüfpersonal, das nicht an der vorausgegangenen Schulung in Form des BSA-Lehrgangs „Fachkraft UVSV“ der jeweiligen Person beteiligt war. Bei erfolgreicher Zertifizierungsprüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, welches ihm die gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung als  „Fachkraft UVSV“ bestätigt. Das Zertifikat trägt das gesetzlich vorgeschriebene Logo der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).

Für 2017 beachten: Erste Zertifikate laufen aus!
Die Qualifikation als „Fachkraft UVSV“ ist maximal fünf Jahre gültig. Binnen dieser Zeit muss eine mindestens fünfstündige Fortbildung bei einem zugelassenen Bildungsträger besucht werden, um die Qualifikation als Fachpersonal aufrechtzuerhalten. Wird binnen fünf Jahren keine Fortbildung absolviert, kann die betreffende Person bis zur Teilnahme an einer erneuten Zertifizierung nicht mehr als UV-Fachpersonal im Sinne der UVSV eingesetzt werden.

Diese Regelungen greifen erstmals in 2017, denn in diesem Jahr laufen die ersten Zertifikate aus dem Jahr 2012 aus. Damit besteht für Schulungsteilnehmer aus 2012 die Verpflichtung, an Fortbildungen teilzunehmen, um den Status als „Fachkraft  UVSV“zu erhalten. Arbeitgeber wie die geschulten Personen selbst sollten die Fünf-Jahres-Frist beachten und rechtzeitig an Fortbildungen teilnehmen, um die Voraussetzungen für den Betrieb von Bestrahlungsgeräten und damit reibungslose Betriebsabläufe durchgehend zu erfüllen.

Fortbildungen nach § 5 Absatz 2 der UV-Schutz-Verordnung sollen die Kenntnisse aus der Schulung zum UV-Schutzpersonal auffrischen und technische Fortschritte vermitteln. Dementsprechend behandelt auch die Fortbildung dieselben drei großen Themengebiete wie die Schulung zur „Fachkraft  UVSV“: UV-Strahlung, Gerätekunde, Kundengespräch und -beratung.

Zugelassene Bildungsträger wie die BSA-Akademie bieten entsprechende Ein-Tages-Kurse zum Erhalt der Qualifikation als  „Fachkraft  UVSV“ an. (Siehe Tabelle 5)

Auch nach der Fortbildung folgt bei vollständiger Teilnahme an der Präsenzphase die Prüfung der BSA-Zert zur Re-Zertifizierung.

Umsetzung der UV-Schutz-Verordnung als Qualitätsmerkmal
Die Umsetzung der Vorgaben der UV-Schutz-Verordnung sorgt nicht nur für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, sondern verbessert auch die Qualität der angebotenen Dienstleistungen und sorgt damit für Vertrauen bei Kunden und Partnern. Auch die verbesserte Beratungskompetenz des UV-Fachpersonals kommt bei Nachfragen und Beratungswünschen von Kunden als Qualitätsmerkmal zum Tragen.

Für Unternehmen ist es darüber hinaus bedeutsam, dass die unvollständige Umsetzung der UV-Schutz-Verordnung neben Auflagen oder gar Strafen bei Kontrollen auch bei eventuellen Streitfällen mit Kunden (z. B. bei Verbrennungen o. ä.) Haftungsrisiken mit sich bringt. Nur die Umsetzung der Vorgaben der Verordnung kann solche Risiken mindern.

Weitere Informationen
Informationen und Anmeldeunterlagen zu den Bildungsangeboten der BSA-Akademie zur Erst- und Re-Zertifizierung finden Sie unter www.bsa-akademie.de/uv-schutz Informationen zum Zertifizierungsangebot der BSA-Zert unter www.bsa-zert.de/uvsv

Fachpersonal nach UVSV schulen und zertifizieren
Die BSA-Akademie bietet die Schulung zur „Fachkraft UVSV“ sowie zur „Fortbildung UVSV“ in mehreren Lehrgangsvarianten an. Weitere Informationen unter
www.bsa-akademie.de/uv-schutz

Die Erst- als auch die Re-Zertifizierungsprüfung erfolgt direkt im Anschluss an den Lehrgang durch das DAkkS- akkreditierte Prüfhaus BSA-Zert. Weitere Informationen unter: www.bsa-zert.de

www.dhfpg-bsa.de

Über den Autor
Matthias Schömann-Finck, M.A. Politikwissenschaft und Geschichte sowie M.Sc. Patient Management, ist seit 2010 als Referent und Dozent für die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement/BSA-Akademie in den Fachbereichen Gesundheitsförderung und UV-Schutz tätig.

Mehr: Teil 1: Kontrollen und Urteile

Quellen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. (2011). Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung. UVSV. Bundesgesetzblatt (37), 1412.
Landesamt für Arbeitsschutz. (2014). B07 Fachprojekt: Überprüfung von Solarien. Anhang 3: Übersicht über die Anzahl der vorgefundenen Mängel, Potsdam.
Mischke, M. (2014, 17. November). B07 Fachprojekt: Überprüfung von Solarien. Potsdam: Landesamt für Arbeitsschutz.

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