Management | Autor/in: Stefan Haase |

Gewinnthesaurierung – eine existenzielle Angelegenheit

Gewinne sind für Unternehmen der Beweis, dass sie wirtschaftlich einiges richtig gemacht haben. Soweit schön und gut. Wie aber werden diese Gewinne in der Praxis zum Einsatz gebracht? Im Sinne des Unternehmens oder zum ausschließlichen Vermögenszuwachs der Inhaber oder der Gesellschafter? Die Verwendung der Gewinne thematisiert Betriebswirt Stefan Haase in seiner Kolumne 'Ich und mein Gewinn'.

Kolumne von Betriebswirt Stefan Haase: 'Ich und mein Gewinn'.

Schnelles Geld – viel und oft: Der sofortige, unmittelbarere Abzug von Liquidität in das Privatvermögen steht an erster Stelle! AfA-Positionen werden zur persönlichen Steuerminderung eingesetzt, obwohl diese für unternehmerische Reinvestitionen oder zur Darlehenstilgung für das Unternehmen vorgesehen sein sollten.

In solchen Fällen liegt eine mittel- bzw. langfristige Strategie für Investitionen zur Entwicklung und Existenzsicherung der Unternehmung außerhalb des unternehmerischen Horizonts. Es steht ein einziger Aspekt im Vordergrund: Steuern sparen! Dieser geht zu Lasten des Unternehmens und dessen Wertsteigerung und wird zum Nachteil für die Mitarbeiter.

'Freunde fürs Leben' – Ihr Finanzamt

Deutschland hat scheinbar eine nationale Challenge mit der Thematik 'Steuern sparen' ausgerufen. Einerseits nachvollziehbar, andererseits ist sich nicht jeder Unternehmer bewusst, dass es sich um einen gefährlichen Spagat handelt.

Es liegt in der Natur der Sache, dass man so wenig Privatsteuern wie möglich bezahlen möchte. Allerdings ist einigen Unternehmern offensichtlich nicht klar, dass nicht jedes Steuersparmodell unbedingt auch positiv für ihr Unternehmen ist.

Grundsätzlich gilt die unausgesprochene Empfehlung, einen durchschnittlichen privaten Einkommensteuersatz von 20 bis 30 Prozent des Einkommens zu leisten.

Die deutsche Steuerprogression wirkt in vielen Fällen gegenüber dem Spitzensteuersatz in der Gestalt, dass durch den Eingangssteuersatz sowie abzugsfähige Vorsorgepauschalen und so weiter ein Durchschnittssteuersatz in der Höhe von 20 bis 30 Prozent zustande kommen kann. Befragen Sie hierzu einmal Ihren Steuerberater.

Machen Sie sich bewusst, dass das Verhindern von 20 bis 30 Prozent der Steuerzahlung einen überproportionalen Liquiditätsaufwand erfordert, der eigentlich erst dann eingesetzt werden sollte, wenn Sie im Spitzensteuerbereich noch mehr Geld verdienen.

Auch Ihr Unternehmen muss regenerieren

Eine Unternehmung darf nie veralten. Dies bedeutet, dass es in einer immer schneller werdenden Gesellschaft einen ständigen Erneuerungsprozess geben muss. Auch Fitness- und Gesundheitsanlagen unterliegen einem Regenerationsprozess.

Unabhängig von sichtbaren Investitionen und neuen Konzepten in der Dienstleistung benötigen Sie einen permanenten Prozess der Erneuerung. Mitglieder und Kunden wollen wirksam sehen, was mit ihren Beiträgen passiert.

Wenn Ihre Leistung und Investitionsbereitschaft stimmt, dann sind diese sogar bereit, über Beitragserhöhungen hinwegzusehen. Leistungskommunikation und wahrnehmbare Leistungsdarstellung ist der Schlüssel zu nachhaltigem Erfolg.

Beliebte Instrumente der Gewinnschmälerung

Es gibt einige verlockende Möglichkeiten, um den ausgewiesenen Gewinn eklatant zu schmälern. Nur bedenken Sie, dass auch hier entsprechende 'Haken' existieren, die im Nachhinein erhebliche Probleme verursachen können.

Als Beispiel sei eine Anlageninvestition genannt, die – so positiv das klingt – von Ihnen in bar beglichen wird. Denken Sie daran, dass diese Investition über die AfA-Regelung (Nutzungsdauer) abgeschrieben wird.

Dies bedeutet, dass bei einer Investitionshöhe von 100.000 Euro, die über fünf Jahre abgeschrieben wird, nur ein Teilwert von 20.000 Euro p. a. gewinnmindernd eingesetzt werden kann. Falls sie nun immer noch einen hohen Gewinn ausweisen, sollte ihr Geschäftskonto trotz der geleisteten Entnahme von 100.000 Euro sehr gut ausgestattet sein. Ansonsten müssen Sie kreativ werden.

Vorverlagerung von Abschreibungspotenzial

Ein weiteres Beispiel ist der sogenannte 'Investitionsabzugsbetrag', der unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden kann. Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglichen die Vorverlagerung von Abschreibungspotenzial in ein Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung begünstigter Wirtschaftsgüter.

Mithilfe der Abzugsbeträge, die zu einer Steuerstundung führen, können Mittel für eine geplante Investition leichter angespart werden. Der Steuerpflichtige kann seinen Gewinn aufgrund eines voraussichtlichen Ereignisses mindern, etwa für die Anschaffung oder Herstellung betrieblicher Wirtschaftsgüter.

Durch die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen können bis zu 40 Prozent der AfA bereits in einem Jahr vor der tatsächlichen Anschaffung begünstigter Wirtschaftsgüter steuermindernd abgezogen werden.

Grund für Steuervergünstigung entfällt

Werden geplante Investitionen aber nicht bis zum Ende des dreijährigen Investitionszeitraums durchgeführt, sind die beanspruchten Investitionsabzugsbeträge rückgängig zu machen, da der Grund für die Steuervergünstigung – die Finanzierung von Investitionen – entfallen ist.

Dadurch wird der Steuerpflichtige so gestellt, als ob er die Investitionsabzugsbeträge gar nicht erst in Anspruch genommen hätte. Infolge der Rückgängigmachung und der damit verbundenen Gewinnerhöhung ergibt sich eine Steuernachforderung, die mit bis zu 6 Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Vor diesem Hintergrund sollte die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen sorgfältig geprüft werden (BFM 2016). Falls Sie dieses Verfahren in Betracht ziehen, dann muss Ihnen klar sein, dass die Anschaffungen auf jeden Fall realisiert werden sollten.

Bedeutungsstark und wertvoll – Ihre Bilanz

Ihre zu versteuernde Gewinnmarge hat auch einen massiven Einfluss auf Ihre Bilanzstruktur und Ihre Bilanzkennzahlen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Ihre Bilanzkennzahlen und dementsprechend Ihre Erfolgskennzahlen bei minimiertem Gewinn nicht positiv sein können, sondern eher durchschnittlich oder sogar negativ ausfallen, sodass Ihr persönliches Ranking bei ihrer Hausbank oder auch bei externen Partnern entsprechend durchschnittlich oder sogar negativ wird.

Dies wiederum führt einerseits zu erheblichen Einschränkungen bei der Vergabe von Darlehen und andererseits zu erhöhten Zinsrisikoaufschlägen, die Sie wirtschaftlich negativ beeinflussen. Sie können dies nur durch persönliche Bürgschaften und durch andere Vermögensgegenstände jeglicher Art ausgleichen.

Erst dann können Sie auf eine Darlehenszusage hoffen, um größere Anschaffungen zu fairen Konditionen finanzieren zu können.

Eine Investitionsstrategie entwickeln

Folgende unternehmerische Leitlinien sollten Sie für eine nachhaltige Investitionsstrategie beachten:

  • Seriöse Investitionsplanungen – Zeitraum: mindestens 3 Jahre rollierend
  • Gewinnschmälerungen nicht um jeden Preis – vernünftige Steuerzahlungen
  • Halten Sie Ihr Anlagevermögen auf einem stabilen Niveau
  • Abschreibungen minimieren jährlich Ihr Anlagevermögen – beachten Sie dieses
  • Priorisieren Sie den Anlagenkauf um die Bilanzsumme zu steigern – weniger Leasing
  • Investitionsabzugsbeträge nur dann, wenn Sie diese definitiv für Investitionen verwenden
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter – entscheiden Sie, ob Direktabschreibung oder 5-Jahres-Pool
  • Achten Sie auf Bilanzkennzahlen und auf Erfolgskennzahlen – dies sind Bankenkriterien
  • Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater die zukünftige Bilanzstrategie
  • Reinvestitionen: jährlich mindestens ca. 5 Prozent p. a. vom Umsatz – Rücklagenbildung
  • Regel: Liquidität vor Rentabilität

Über den Autor

Stefan Haase, Betriebswirt und Industriekaufmann, war langjähriger Partner einer renommierten Unternehmensberatung, zuletzt in der Funktion des betriebswirtschaftlichen Leiters. Er ist Mitglied des DIN/CEN-Normungsausschusses für Fitnessanlagen und zudem als Dozent, Autor und Tutor für die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement tätig.

Diesen und weitere Artikel finden Sie in der fMi 04/2019 Leseprobe & für Abonnenten EXKLUSIV vorab.

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