Gesundheit, Markt |

Zertifizierte Präventionskurse – ein wichtiger Baustein im Angebotsportfolio von Fitness- und Gesundheitseinrichtungen

Mit der Einführung des Präventionsgesetzes im Jahr 2016 wurde die Prävention hierzulande gestärkt. Unter anderem wurden Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V, sogenannte Präventionskurse, erstmalig zur Pflichtaufgabe für die gesetzlichen Krankenkassen gemacht. Besonders nachgefragt sind dabei Angebote zur Förderung des Bewegungsverhaltens. Welche Bedeutung hat dieses Thema für die Fitness- und Gesundheitsbranche?

Studien zur Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland belegen, dass chronische Erkrankungen etwa sind für einen Großteil der Kosten im Gesundheitssystem verantwortlich sind.

Hierzu hat „medical fitness and healthcare“ (mfhc) mit Prof. Dr. Arne Morsch, Fachbereichsleiter Gesundheitswissenschaft an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG), gesprochen.

mfhc: Welche Bedeutung haben Präventionskurse, wenn es um die Gesunderhaltung der Bevölkerung in Deutschland geht?
Prof. Dr. Arne Morsch:
Studien zur Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland zeigen, dass die chronischen, nicht übertragbaren Erkrankungen das Krankheitsspektrum zunehmend bestimmen und für einen Großteil der Kosten im Gesundheitssystem verantwortlich sind. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus Typ 2, Adipositas, Krebserkrankungen und auch die Muskel-Skelett-Erkrankungen. Allen diesen Krankheitsbildern gemein ist die Tatsache, dass sie maßgeblich vom Lebensstil des Einzelnen bestimmt und präventiv gut zu beeinflussen sind. Präventionskurse sollen deshalb dazu beitragen, das individuelle Gesundheitsverhalten zu verbessern und das Erkrankungsrisiko zu reduzieren. Hierzu haben die gesetzlichen Krankenkassen zentrale Handlungsfelder definiert. Über Kursangebote in den Handlungsfeldern Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum bieten sie ihren Versicherten die Möglichkeit, genau diesen Erkrankungsbildern aktiv vorzubeugen. Die Kurse sind zeitlich befristet und dienen sozusagen als Initialzündung für eine nachhaltige Verbesserung des Lebensstils.

mfhc: Wie sieht es mit der Inanspruchnahme von Präventionskursen aus? Wie viele Menschen werden in Deutschland dadurch erreicht und welche Mittel werden hierfür verausgabt?
Prof. Dr. Arne Morsch:
In 2017 unterstützten die gesetzlichen Krankenkassen knapp 1,7 Millionen Kursteilnahmen in den Handlungsfeldern der individuellen verhaltensbezogenen Prävention. Damit bewegt man sich seit 2014 auf einem vergleichbaren Niveau. Die Ausgaben hierfür betrugen insgesamt 208 Millionen Euro. Wesentliche Steigerungen sind derzeit nicht zu erwarten.

Bei der Teilnehmerstruktur fällt auf, dass die Präventionsangebote überwiegend von Frauen genutzt werden. Der Männeranteil liegt gerade einmal bei 20 Prozent. Zudem zeigt sich, dass eher ältere Menschen die Angebote nutzen. Fast 60 Prozent sind 60 Jahre und älter. Männer und jüngere Personen werden offensichtlich über die Angebote der GKV eher selten erreicht, obwohl hier ebenfalls ein hoher Präventionsbedarf besteht.

mfhc: Wie verteilt sich die Angebotsstruktur in den genannten Handlungsfeldern und wo sind die größten gesundheitsförderlichen Potenziale zu erwarten?
Prof. Dr. Arne Morsch:
Der Präventionsbericht für das Berichtsjahr 2017 zeigt, dass sich etwa 70 Prozent der Teilnahmen an Präventionskursen auf das Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten konzentriert haben. Ein Viertel der Kursteilnahmen erfolgte zum Thema Stressmanagement. Bei Angeboten in den Handlungsfeldern Ernährung und Suchtmittelkonsum war nur ein geringer Anteil an Kursteilnahmen zu verzeichnen.

Die Dominanz des Handlungsfeldes Bewegungsgewohnheiten kann zum einen damit begründet werden, dass Bewegungsmangel in Deutschland in allen Lebensphasen ein weitverbreitetes Gesundheitsproblem darstellt. Zum anderen liegt für die gesundheitliche Wirksamkeit körperlicher Aktivität eine hohe wissenschaftliche Evidenz vor. Das Präventionspotenzial für die Vermeidung lebensstilbedingter Erkrankungen ist daher sehr groß. Insofern ist diese Schwerpunktsetzung bei den Präventionskursen folgerichtig.

mfhc: Welche Qualitätskriterien müssen Bewegungsangebote erfüllen, damit diese von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden dürfen und wo ist dies geregelt?
Prof. Dr. Arne Morsch:
Die Qualitätskriterien für die Umsetzung von Präventionskursen sind im Leitfaden Prävention des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen definiert. Zentrale Förderkriterien sind beispielsweise, dass die Maßnahmen grundsätzlich in Gruppen stattfinden müssen und dass die inhaltliche Wirksamkeit der Maßnahme erwiesen ist. Es muss also im Voraus nachgewiesen sein, dass das, was man tut, gesundheitlich wirksam ist. Deshalb müssen die Maßnahmen auch eine konkrete Zielbestimmung haben und sich an spezifische Zielgruppen richten.

Von besonderer Bedeutung ist auch die Qualifikation der Kursleiter. So kommen für die Durchführung nur Bewegungsfachkräfte infrage, die einschlägige fachliche und pädagogische Kompetenzen nachweisen können. Die Bachelor-Studiengänge Gesundheitsmanagement, Fitnesstraining und Fitnessökonomie unserer Hochschule erfüllen beispielsweise die Anforderungen an die Anbieterqualifikation im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten. Nur wenn alle im Leitfaden definierten Kriterien erfüllt sind, dürfen Maßnahmen von den Krankenkassen gefördert und finanziert werden.

mfhc: Wie wird überprüft, ob die im Leitfaden Prävention definierten Qualitätskriterien auch tatsächlich eingehalten werden?
Prof. Dr. Arne Morsch:
Zur einheitlichen Prüfung individueller Präventionsangebote haben die gesetzlichen Krankenkassen eine Kooperationsgemeinschaft gegründet und die Zentrale Prüfstelle Prävention, kurz ZPP, eingerichtet. Anbieter von Präventionskursen müssen ihre Konzepte bei der ZPP einreichen. Diese prüft, ob die Kriterien des Leitfadens erfüllt sind. Ist dies der Fall, werden die entsprechenden Präventionskurse für die Dauer von drei Jahren zertifiziert und erhalten das Qualitätssiegel „Deutscher Standard Prävention“. Bei negativem Prüfergebnis dürfen Präventionskurse von den Krankenkassen nicht finanziert bzw. bezuschusst werden.

mfhc: Präventionskurse können sowohl von den Krankenkassen selbst als auch von externen Anbietern durchgeführt werden. Welche Bedeutung haben Fitness- und Gesundheitseinrichtungen als Anbieter von Präventionskursen?
Prof. Dr. Arne Morsch:
Die Durchführung eigener Maßnahmen von Krankenkassen ist im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten vergleichsweise selten. Die allermeisten Präventionskurse werden von externen Anbietern durchgeführt. Gerade auch in Fitness- und Gesundheitseinrichtungen finden sehr viele Präventionskurse statt, sodass diese ein wichtiger Faktor einer flächendeckenden Angebotsstruktur sind.

Deren besondere Bedeutung ist darin zu sehen, dass sie aufgrund ihrer guten Infrastruktur optimale Durchführungsbedingungen und sehr gute Anschlussmöglichkeiten für Folgeangebote bieten können. Präventionskurse sind ja nur von begrenzter Dauer und schließlich sollen die Teilnehmenden über den Kurs hinweg zu einem dauerhaften Training motiviert werden. Für Fitness- und Gesundheitseinrichtungen besteht somit die Möglichkeit, über Präventionsangebote Zielgruppen zu erreichen, die ansonsten vermutlich nicht den Weg ins Fitnessstudio gefunden hätten. In der Folge sollten diese dann in eine dauerhafte Mitgliedschaft überführt werden. Dann wäre auch das Ziel der gesetzlichen Krankenkassen erreicht, dass Präventionskurse nachhaltig sein sollen.

mfhc: Wie sieht es mit der künftigen Entwicklung von Präventionskursen aus?
Prof. Dr. Arne Morsch:
Seit der ersten Verabschiedung des Leitfadens Prävention im Jahr 2000 haben die gesetzlichen Krankenkassen ihre Leistungen im Bereich der individuellen Gesundheitsförderung erheblich verstärkt. Da die allermeisten Angebote bereits im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten erfolgen, ist hier keine große Mengenausweitung mehr zu erwarten. Die Angebotsstruktur steht und es wird zukünftig in erster Linie darum gehen, die Qualität der Maßnahmen im Routinebetrieb kontinuierlich zu verbessern. Hierzu wird ab 2020 ein kassenübergreifendes System zur Evaluation der Maßnahmen eingeführt, an dem sich Kursanbieter beteiligen müssen. Ich persönlich würde mir wünschen, dass im Bereich der verhaltensbezogenen Prävention neben Gruppenangeboten auch individualisierte Trainingsformen stärker als bislang berücksichtigt werden. Wird ein Ausdauer- und Krafttraining entsprechend den Empfehlungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften durchgeführt, sind auch die besten Gesundheitseffekte zu erwarten. In der medizinischen Trainingstherapie bei Rehabilitationsverfahren hat sich das schon seit Langem bewährt. Warum also nicht auch in der Prävention?

Zur Person

Prof. Dr. Arne Morsch ist Fachbereichsleiter Gesundheitswissenschaft und Dozent der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement. Darüber hinaus leitet er den Fachbereich Gesundheitsförderung der BSA-Akademie.

Diesen und weitere Artikel finden Sie in der mfhc 01/2019 Leseprobe & für Abonnenten EXKLUSIV vorab.

Zum Abonnement
mfhc 01/2019 Leseprobe