Die UV-Schutz-Verordnung wird zehn Jahre alt
Die UV-Schutz-Verordnung – kurz UVSV – steht im Frühjahr 2021 nach zehn Jahren vor ihrer ersten Überprüfung. Das ist für alle professionellen Betreiber von Solarien ein guter Anlass, um noch einmal in der eigenen Anlage und in den eigenen Reihen nachzuforschen, ob alle Anforderungen erfüllt werden.
Die Urmodelle des Betreibens von Solarien in den späten 1970er-Jahren waren – wie auch heute noch Usus – ein Profit-Sharing oder eine Art von Mietmodell.
Die ersten Solarien in Deutschland fand man in Schwimmbädern, damals noch als Stehsolarien mit Salonschwingtür und Holzverkleidung.
Das Betreiben eines Solariums stellte kaum besondere rechtliche Vorgaben an diejenigen, die dieses Geschäftsmodell für sich entdeckten. Erst in den 1980er-Jahren entwickelten sich Studiokonzepte, die das Betreiben von mehreren Solarien in eigenen Räumen ermöglichten.
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Seitdem der Gesetzgeber im Jahr 2011 mit der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung, UVSV) klare Vorgaben für den Betrieb eines Solariums macht, befindet sich die Besonnungsbranche in Deutschland in einem qualitativen Wandel.
Klarer Rahmen für Solariums-Betreiber
Anders als in anderen Ländern der EU hat Deutschland hier einen klaren und ausreichenden Ordnungsrahmen zum Betreiben von Solarien geschaffen. Im Vordergrund stehen dabei der Verbraucherschutz und der Schutz von Jugendlichen unter 18 Jahren.
Die Verordnung hat damit nicht nur technische Vorgaben gemacht, sondern auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung für eine Verbesserung der Beratungsqualität gesorgt.
Wichtige Faktoren: Ausbildung und Schulung
Neben behördlichen Überprüfungen durch Gesundheits- oder Ordnungsämter unterstützt der Bundesfachverband Besonnung e. V. (BfB) durch eigene Überprüfungen seiner Mitglieder die Umsetzungsvorgaben – mit Erfolg.
Diese Prüfungen wirken sich positiv auf frühere Kritikpunkte des zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) aus.
Erfolgreiche Umsetzung der UVSV
Die Verbände der Fitnessbranche und der BfB stehen in den Fragen zur Umsetzung der UVSV eng beieinander. So konnten in den letzten Jahren viele Mitarbeiter in den Betrieben die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen absolvieren.
Hinzu kommen technische Maßnahmen und Kontrollinstrumente, die bei der Verhinderung des Missbrauchs durch Jugendliche unterstützen.
BfB ist Sprachrohr und Sparringspartner
Die UV-Schutz-Verordnung besagt, dass man beim Betrieb von ein bis zwei Solarien geschultes Personal für Beratungstermine vor Ort haben muss. Bei drei und mehr Geräten ist die permanente Anwesenheit von Fachpersonal Pflicht.
Mittlerweile stehen in Deutschland ca. 5.300 Solarien in Fitnessanlagen – Tendenz steigend. Pro Fitnessanlage, die Besonnung anbietet, sind das im Schnitt 1,8 Sonnenbänke.
Laut Einschätzung des BfB nutzen ca. 40 Prozent der Mitglieder die Solarien in den Studios regelmäßig. Somit ist der Anteil der Fitnessbranche an der Gesamtnutzung von Solarien in Deutschland nicht unerheblich und als zweites Standbein der Besonnungsbranche zu verstehen.
Haben Sie Fragen?
Grund genug für die Marktteilnehmer außerhalb des klassischen Sonnenstudios, sich auch mit dem Thema UVSV weiter auseinanderzusetzen.
Für alle Betreiber von Solarien ist der Bundesfachverband Besonnung e. V. nicht nur Sprachrohr, sondern auch hilfreicher Sparringspartner bei allen Fragen rund um das Thema 'Sonne und Solarium'.
Aktuelle Informationen finden Sie hier.
Über den Autor
Der studierte Wirtschaftswissenschaftler Holger Ziegert ist Mitglied des BfB-Vorstands. Seit 2008 ist er u. a. als Geschäftsführer und Gesellschafter der AYK Gruppe mit Sitz in Köln aktiv und durchlief zuvor Führungs-, Geschäftsführer- und Vorstandspositionen in Unternehmen der Medizintechnik sowie der Kosmetik- und Freizeitindustrie.
Diesen und weitere Artikel finden Sie in der fMi 01/2021 & für Abonnenten EXKLUSIV vorab.
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