Fitness, Gesundheit, DSSV | Autor/in: fM Redaktion |

DSSV unterstützt Kritik am Referentenentwurf zum 'Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit' (Gesundes-Herz-Gesetz, GHG)

Der DSSV e. V. kritisiert den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein 'Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit'. Die Umverteilung der Präventionsmittel auf Arzneimittel und ärztliche Leistungen gefährdet individuelle Präventionsmaßnahmen und mindert die Qualität der gesundheitsfördernden Strukturen. Außerdem entstehen wirtschaftliche Belastungen für Fitness- und Gesundheitsanlagen sowie Kursleiter. Auch die gesetzlichen Krankenkassen kritisieren das geplante Gesetz und fordern die Beibehaltung der bisherigen Verteilung der Präventionsmittel.

DSSV setzt sich für den Erhalt qualitätsgesicherter Präventionsstrukturen und gegen das geplante Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) ein

AUF EINEN BLICK

  • Kritik am Gesetzentwurf: Der DSSV kritisiert die im geplanten Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) vorgesehene Umverteilung von Präventionsmitteln hin zu Arzneimitteln und ärztlichen Leistungen.
  • Gefährdung der Prävention: Wichtige Maßnahmen zur Reduzierung von Bewegungsmangel und Gesundheitsrisiken werden gefährdet.
  • Zerschlagung qualitätsgesicherter Strukturen: Die seit dem Jahr 2000 aufgebauten Präventionsstrukturen würden durch das neue Gesetz zerschlagen.
  • Wirtschaftliche Belastungen: Fitness- und Gesundheitseinrichtungen sowie Kursleiter verlieren wichtige Einnahmequellen.
  • Kritik der Krankenkassen: Alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen fordern die Beibehaltung der bisherigen Verteilung der Präventionsmittel.
  • Breite Unterstützung: Auch viele Berufs- und Fachverbände, Universitäten, Fachhochschulen usw. unterstützen die Kritik an dem geplanten Gesetz.

Der DSSV e. V., Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen, äußert erhebliche Kritik am aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum 'Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit' (Gesundes-Herz-Gesetz, GHG).

Gemeinsames Schreiben des BKK Dachverbands

Der Entwurf sieht vor, dass die ohnehin knappen Mittel für die Primärprävention in großem Umfang auf die Finanzierung von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung, die Verordnung von Statinen, Früherkennungsuntersuchungen und ärztliche Präventionsempfehlungen umzuschichten.

Leistungskürzungen in der Prävention

Damit wird konterkariert, dass individuelle Präventionsmaßnahmen zur Reduktion von Bewegungsmangel und zur Verringerung von Gesundheitsrisiken durch körperliche Aktivität einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen leisten.


„Dieser Gesetzesentwurf setzt an völlig falscher Stelle an.“

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Prof. Dr. Thomas Wessinghage – Vorsitzender DSSV e. V.


„Statt Menschen zu einer Änderung des Lebensstils, beispielsweise durch regelmäßige Bewegung, zu motivieren, sollen Medikamente verordnet und ärztliche Leistungen im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen vergütet werden“, ergänzt Prof. Dr. Thomas Wessinghage.

Und weiter: „Faktisch bedeutet das eine Leistungskürzung im Bereich der verhaltensbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention nach § 20 SGB V.“

Qualitätsgesicherte Strukturen werden zerschlagen

Seit der Einführung des Leitfadens Prävention im Jahr 2000 wurden Strukturen aufgebaut, die garantieren, dass von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Präventionsmaßnahmen zertifiziert sind und qualitätsgesichert von Fachkräften umgesetzt werden.

Im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten zählen die Fitness- und Gesundheitsanlagen zu den wichtigsten Akteuren einer flächendeckenden Netzwerkstruktur.

Sie ermöglichen den Bürgerinnen und Bürger einen wohnortnahen Zugang zu den Präventionskursen der GKV und damit einen niedrigschwelligen Einstieg in ein gesundheitsorientiertes Leben. Die aufgebauten Strukturen würden durch das geplante GHG zerschlagen.

Wirtschaftliche Belastungen ohne Kompensationsmechanismen

Auch in der Fitnessbranche wird das Gesetz zu erheblichen Umsatzeinbußen führen. Denn für viele Fitness- und Gesundheitsanlagen sind Bewegungskurse nach § 20 SGB V ein wichtiges wirtschaftliches Standbein.


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Betrieben, aber auch den Kursleitern, die sich speziell für die Prävention qualifiziert haben, wird damit der notwendige Zusatzverdienst bzw. die Existenzgrundlage entzogen.

Kritik am GHG von allen gesetzlichen Krankenkassen

Massive Kritik am geplanten Gesetz kommt nicht nur vom DSSV e. V., sondern auch von allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene. In einem gemeinsamen Brief an die Politik setzen sie sich dafür ein, die Präventionsmittel in der bisherigen gesetzlich geregelten Form und damit für die Prävention lebensstilbedingter Krankheiten einzusetzen.


Lesetipp: 'Serviceleistungen des DSSV'


Neben anderen Berufs- und Fachverbänden, Gesellschaften, Universitäten und Fachhochschulen, hat sich auch der DSSV e. V. als Europas größter Arbeitgeberverband für Fitnessstudios und Gesundheits-Anlagen an diesem Schreiben beteiligt und ist als Unterzeichner aufgeführt.

Das vollständige Schreiben können Sie hier als PDF lesen.

Parallel dazu hat sich der DSSV mit einer Stellungnahme direkt an das BMG gewandt und steht in intensivem Austausch mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA).

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