Fitness, Gesundheit | Autor/in: Ann-Katrin Graß |

Bewegungsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen

Bewegungsförderung in Pflegeeinrichtungen kann zu einer Verbesserung der Gesundheitssituation von Pflegebedürftigen und Pflegepersonal beitragen. Daher unterstützen die Sozialversicherungsträger die Durchführung entsprechender Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen. Für Fitness- und Gesundheitsanbieter ergeben sich hieraus Potenziale, um Prävention und Gesundheitsförderung in den Einrichtungen nachhaltig zu etablieren.

Gesundheitsförderung für Pflegebedürftige

Aktuell werden über 818.000 Pflegebedürftige in Pflegeeinrichtungen voll- oder teilstationär versorgt (Statistisches Bundesamt [Destatis], 2018). Seit 2003 ist die Anzahl der in Heimen vollstationär versorgten Pflegebedürftigen um 31,3 Prozent (195.000 Pflegebedürftige) gestiegen. Aufgrund des demografischen Wandels ist zu erwarten, dass der Anteil der Bevölkerung, der in stationären Einrichtungen gepflegt wird, weiter steigt (GKV-Spitzenverband, 2018).

Fachkräftemangel in allen Pflegeberufen

Insbesondere die Altenpflege ist eine Wachstumsbranche (Bundesministerium für Gesundheit [BMG], 2018). Durch die Alterung der Gesellschaft steigt nicht nur die Zahl Pflegebedürftiger; ihnen steht eine ebenso älter werdende Berufsgruppe gegenüber (Preusker, 2017). Bereits heute fehlen in allen Pflegeberufen Fachkräfte (BMG, 2018). Pflege ist körperlich anstrengend, damit gehen Muskel-Skelett-Erkrankungen einher (Kliner, Rennert & Richter, 2017).

Die Fehltage der Beschäftigten liegen über dem Durchschnitt aller anderen Berufstätigen. Mit steigendem Alter nimmt dieser Unterschied weiter zu. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, Maßnahmen zu entwickeln, die Mitarbeiter dazu befähigen, möglichst bis ins hohe Erwerbsalter den Beruf ausüben zu können (Maatouk & Helaß, 2018).

Die stationäre Pflegeeinrichtung als Lebenswelt

In 94 Prozent der Pflegeheime werden überwiegend ältere oder hochaltrige Menschen betreut (GKV-Spitzenverband, 2018). Somit stellen Pflegeeinrichtungen für viele Senioren ihre direkte Lebenswelt dar, während sie zugleich für das Pflegepersonal Betriebe sind (Nationale Präventionskonferenz [NPK], 2016). In ihnen sind überwiegend Pflegekräfte beschäftigt, die die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen stellen (BMG, 2018; Destatis, 2018).

Weitere Berufsgruppen umfassen Betreuungs- und Hauswirtschaftskräfte, Verwaltungsmitarbeiter und Angehörige anderer sozialer Berufe (BMG, 2018). Insgesamt sind knapp 1,1 Millionen Personen bei Pflegediensten und in Pflegeheimen beschäftigt (BMG, 2018; Destatis, 2018). Die stationäre Pflegeeinrichtung ist als Lebenswelt für die Gesundheitsförderung insofern wichtig, da hier sowohl Personen erreicht werden können, die dort leben, als auch solche, die dort arbeiten. Um das Setting gemeinsam gesundheitsförderlich zu gestalten, sind entsprechende Rahmenbedingungen und die Nutzung vorhandener Ressourcen von Bedeutung.

Adressaten und Finanzierung präventiver Leistungen

In Pflegeeinrichtungen stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten es zur Finanzierung bewegungsförderlicher Angebote gibt. Hierzu hat der Gesetzgeber, wie aus Tabelle 1 ersichtlich, verschiedene Möglichkeiten geschaffen.

Werden gleichermaßen Pflegebedürftige wie Pflegekräfte angesprochen, sollte hinsichtlich einer Finanzierung sowohl bei Pflege- als auch Krankenkassen angefragt werden. Sollen Pflegebedürftige erreicht werden, sind die Pflegekassen die zuständigen Kostenträger. Die „Steigerung der körperlichen Aktivität“ stellt ein eigenes Handlungsfeld im „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI“ dar. Leistungen, die sich an die Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen richten, werden gemäß § 20b SGB V durch die Krankenkassen erbracht. Im Rahmen der praktischen Umsetzung gilt die Empfehlung, verhältnis- und verhaltensbezogene Maßnahmen kombiniert durchzuführen (GKV-Spitzenverband, 2019a).

Maßnahmen für Pflegebedüftige

Trotz der Tatsache, dass Pflegebedürftige auf Hilfe bei der Durchführung ihrer alltäglichen Aktivitäten angewiesen sind, verfügen sie über Gesundheitspotenziale, die gefördert werden können (GKV-Spitzenverband, 2018). Körperliche Aktivität ist relevant für den Erhalt von Selbstständigkeit und kognitiven Fähigkeiten (Blättner, Wöhl & Siebert, 2017; Krupp et al., 2019; Wöhl, Richter & Blättner, 2018).

Neben körperlichen Gebrechen spielen emotionale Belastungen durch Einsamkeit und Langeweile eine tragende Rolle im Alltagserleben älterer Menschen (Generali Deutschland AG, 2017; Obermeier, 2018; Schiele, 2018). Gemäß der Generali Altersstudie 2017 stellt Ablenkung die beste Möglichkeit dar, den unangenehmen Gefühlen zu entfliehen. Diese „Ablenkung“ ist in großen Teilen an Bewegung und Aktivität geknüpft.

Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG)“ im Jahr 2016 wurden die Pflegekassen verpflichtet, Leistungen zur Bewegungsförderung in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen nach § 71 Abs. 2 SGB XI für Versicherte zu erbringen (GKV-Spitzenverband, 2019b).

Voraussetzung hierfür sind Vereinbarungen zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen, wobei mindestens der Umfang und die zeitliche Dauer der Unterstützung durch die jeweilige Pflegekasse festgelegt werden. Weitergehend gibt es einen jährlich aufzuwendenden Betrag, den die Pflegekassen zur Gesundheitsförderung in der stationären Pflege einsetzen sollen. Werden die dafür vorgesehenen Mittel nicht verausgabt, erfolgt eine Verteilung zum selben Zweck auf die Pflegekassen im Jahr darauf.

Im Jahr 2017 stand den Pflegekassen eine Summe von ca. 22,1 Millionen Euro zur Verfügung (GKV-Spitzenverband & Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. [MDS], 2018). Insgesamt wurden hiervon lediglich 8,5 Millionen Euro für die Beratung und Umsetzung von Aktivitäten zur Gesundheitsförderung in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen verausgabt. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Ausgaben nahezu verdoppelt, was zeigt, dass den Pflegekassen der systematische Einstieg in die Gesundheitsförderung gelungen ist. Allerdings müssen weiterhin passgenaue Angebote sukzessive mit der Praxis entwickelt werden. Damit die Umsetzung gelingt, müssen stationäre Pflegeeinrichtungen über notwendige personelle und strukturelle Ressourcen verfügen (GKV-Spitzenverband & MDS, 2018).

Die fehlende bzw. unzureichende nachhaltige Integration von gesundheitsförderlichen Ansätzen in die Alltagsgestaltung der Pflegeeinrichtungen ist eine weitere Herausforderung (Blüher & Kuhlmey, 2019). Hier können Leistungsanbieter ansetzen, um die Einrichtungen beim Aufbau einer nachhaltigen Gesundheitsförderung zu unterstützen. Da Pflegebedürftige stark vom Handeln der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen abhängig sind, erscheint es sinnvoll, Maßnahmen der Prävention für Pflegebedürftige mit Maßnahmen Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) zu verbinden (GKV-Spitzenverband, 2018).

Maßnahmen für Beschäftigte

Gemäß der BKK-Umfrage „Gesundheit und Arbeit“ weisen Beschäftigte der Pflege überdurchschnittlich hohe Anteile mit schlechter Arbeitsfähigkeit auf (Kliner et al., 2017). 21,4 Prozent der Mitarbeiter in der Altenpflege sehen sich sowohl physisch als auch psychisch durch die Arbeit gefährdet. Mehr als die Hälfte aller Arbeitsunfähigkeitstage wird durch Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Störungen verursacht. Beschäftigte in der Pflege fallen aufgrund von Muskel-Skelett-Erkrankungen deutlich länger aus als der Bundesdurchschnitt aller Beschäftigten. Entsprechend hoch ist die Teilnahmebereitschaft an Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung: Wenn Angebote vorhanden sind, nehmen 80 Prozent der jeweils befragten Adressaten in der Altenpflege daran teil. Allerdings existieren im Gesamten nur in 43 Prozent der Fälle entsprechende Angebote (Kliner et al., 2017).

Potenziale für Fitness- und Gesundheitsanbieter

Fitness- und Gesundheitsanbieter können sich insbesondere im Bereich Bewegung einbringen. Grundsätzlich werden Angebote der Bewegungsförderung von den Zielgruppen in der stationären Pflege sehr gut angenommen. Um hohe Teilnahmequoten und Effekte zu erzielen, sollten körperliche wie psychische Einschränkungen der Pflegebedürftigen bekannt sein und im Bewegungskonzept berücksichtigt werden. Sollen Gruppenangebote durchgeführt werden, ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer über vergleichbare Voraussetzungen verfügen und die maximale Teilnehmerzahl angemessen ist. So haben gehbehinderte Pflegebedürftige, die kognitiv „fit“ sind, vollkommen andere Ansprüche an ein bewegungsförderliches Programm als beispielsweise Demenzkranke ohne Bewegungseinschränkungen.

Bedarfsgerechte Angebote

Tipp: Das „Zentrum für Qualität in der Pflege“ hat eine Übersicht zur „Bewegungsförderung in der stationären Pflege“ erstellt (Zentrum für Qualität in der Pflege [ZQP], 2018). In dieser finden sich wissenschaftlich überprüfte Interventionen für Pflegebedürftige verschiedener Leistungsniveaus. Für Pflegekräfte sind bedarfsgerechte Angebote der Betrieblichen Gesundheitsförderung wie Informationsvorträge, Rückencoachings, Firmenfitnessprogramme oder Haltungsanalysen und Workshops denkbar. Die Bewertung der Wichtigkeit von Betrieblicher Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz ist hoch, die Nachfrage nach Präventionskursen und Schulungen vonseiten der Beschäftigten steigt (Kliner et al., 2017). Gesundheit und Mitarbeiterorientierung sind gerade in der Pflege Wettbewerbs- und Erfolgsfaktoren.

Fazit

Fitness- und Gesundheitsanbieter können Einrichtungen der stationären Pflege bei der Umsetzung bewegungsförderlicher Angebote optimal unterstützen. Maßnahmen für Pflegebedürftige müssen auf die Bedürfnisse dieser Gruppe zugeschnitten sein und werden durch die Pflegekassen unterstützt. Diese Angebote sollten zur Schaffung einer nachhaltig gesundheitsförderlichen Lebenswelt mit einer durch Krankenkassen finanzierten Betrieblichen Gesundheitsförderung verbunden werden. Eine entsprechende Nachfrage besteht allerdings nicht nur bei den Pflegebedürftigen, sondern insbesondere auch bei den Pflegekräften, für die aktuell nur ein sehr begrenztes Angebot an Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung vorhanden ist.

Zur Person

Ann-Katrin Graß hat Gesundheitsmanagement studiert und arbeitet als pädagogische Mitarbeiterin an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement sowie der BSA-Akademie im Fachbereich Gesundheitsförderung. Zuvor hat sie selbst zahlreiche Bewegungsprogramme für Senioren und Pflegebedürftige konzipiert, umgesetzt und evaluiert.

Auszug aus der Literaturliste

Blättner, B., Wöhl, C. & Siebert, H. (2017). Wirksamkeit körperlicher Aktivität bei Bewohnern in der stationären Pflege. Public Health Forum, 25 (2), 141. doi.org/10.1515/pubhef-2017-0003

Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.). (2018). Beschäftigte in der Pflege. Zugriff am 14.02.2019. Verfügbar unter www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegekraefte/beschaeftigte.html

Wöhl, C., Richter, S. & Blättner, B. (2018). Kognitive Interventionen in Pflegeheimen: Systematische Übersicht der präventiven Wirksamkeit auf die kognitive Leistungsfähigkeit von Pflegebedürftigen. Zeitschrift fur Gerontologie und Geriatrie, 51 (6), 656–665. doi.org/10.1007/s00391-017-1330-3

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