Digital, Management, DSSV | Autor/in: Ernst Stilke |

Rechtliche Basics für elektronische Verträge

Einige Studioketten sowie innovative Unternehmen haben es vorgemacht: Fitnessverträge können online bequem von zu Hause aus auf der Internetseite des Anbieters abgeschlossen werden. Daneben hat sich das „papierlose Büro“ auch im Studio selbst entwickelt. So werden zeitgemäß Fitnessverträge und dazugehörende Vereinbarungen auf dem Tablet, Rechner oder sogar Mobiltelefon vereinbart und unterzeichnet.

Recht im Studio: Elektronische Verträge im Fitnessstudio

Digitale Verträge mit einer elektronischen Signatur sind ein Weg, der nicht nur einfacher und viel schneller geht, sondern im Vergleich zum herkömmlichen Vertrag mit handgeschriebener Unterschrift auch viel Papier und damit CO₂ spart.

Digitalisierung auf dem Vormarsch

Viele Studios überlegen noch, ob sie die digitale Umstellung vornehmen sollen. Hierbei werden technische oder vermeintlich rechtliche Gründe in die Entscheidungsfindung einbezogen.

Bestimmte Zielgruppen erwarten jedoch inzwischen die technische Umsetzung und sehen diese als zusätzlichen Service.

Unsicherheiten bei der Umsetzung

Zunächst erfordert die Umstellung auf elektronische Verträge technische Neuerungen wie zum Beispiel die Anschaffung einer beschreibbaren Oberfläche des Bildschirms.

Daneben werden weitere Unsicherheiten genannt, auf eine elektronische Unterschrift zu setzen.

Studiobetreiber stellen sich die Frage, ob eine elektronische Signatur rechtsgültig und in einem Streitfall der Vertrag damit durchsetzbar ist.

Rechtsgültigkeit elektronischer Verträge

Um es vorwegzunehmen: Eine elektronische Signatur oder elektronische Unterschrift kann in einem Vertrag oder einer Vereinbarung als gewillkürte Schriftform rechtsgültig vereinbart werden.

Der Fitnessstudiobetreiber und das zukünftige Mitglied legen in ihrem Vertrag selbst fest, in welcher Form es zu einem rechtsgültigen Abschluss des Vertrags kommen soll.

Gültigkeit der Unterschrift

Vom Gesetzgeber gibt es hierzu keine Grenzen – das nennt sich Privatautonomie und steht in der Dispositionsfreiheit der Parteien.

Damit steht es den Vertragsparteien frei, eine elektronische Signatur, also die elektronische Unterschrift, als rechtlich verbindlichen Abschluss eines Fitnessstudiovertrags und somit als rechtssichere Unterschrift zu wählen.

Formulierung einer rechtsgültigen Klausel

Beide Vertragsparteien können diese Form für einen rechtsgültigen Vertrag im gegenseitigen Einverständnis vereinbaren.

Das lässt sich ohne weitere Probleme in einer Klausel, einer allgemeinen Geschäftsbedingung im Vertrag, quasi als letzter Satz oder letzter Schritt vor der Unterschrift abschließend verbindlich darstellen und damit in den Vertrag einbeziehen.

Rechtssichere Dokumentierung

Der Satz könnte lauten: „Wenn Sie fortfahren, erklären Sie damit Ihre Zustimmung dazu, dass beide Vertragsparteien diesen Vertrag mit einer elektronischen oder handgeschriebenen Signatur unterzeichnen und damit bestätigen.“

Der fertige Vertrag wird dann als PDF-Datei gespeichert und beide Vertragsparteien erhalten hiervon eine Abschrift.

Damit handelt es sich um ein rechtssicheres Dokument, das auch für den Fall eines Streits um vertragswesentliche Bestandteile in einem gerichtlichen Verfahren als Beweis geeignet ist.

Langfristige Nachweisbarkeit des Vertrags

Zur Unterstützung des Herstellungs- beziehungsweise Erstellungsvorgangs steht geeignete Software zur Verfügung.

Damit ist das Dokument jederzeit wieder abrufbar und in dieser Form auch als ausreichender Nachweis über die vereinbarten Bedingungen geeignet, selbst noch über einen Zeitraum von 10 Jahren zum Beispiel für die Steuerbehörden.

Als Nachweis für ein rechtssicheres Dokument gilt die vereinbarte Klausel im vorgenannten Sinne. 

Weitere Vereinbarungen

Das heißt, dass der Vertrag elektronisch und mit einer elektronischen Signatur oder handschriftlichen Unterschrift elektronisch unterzeichnet zustande gekommen ist und dieses dokumentiert wurde.

Sobald dieser Vorgang einmal im eingehenden Fitnessstudiovertrag rechtssicher vereinbart wurde, fallen darunter auch alle weiteren Vereinbarungen mit Bezug zu diesem Vertrag wie zum Beispiel solche über gebuchte Zusatzleistungen oder abgesprochene Ruhezeiten.

Kostenfreie Rechtsberatung für Mitglieder

Für alle Fragen zu diesem Prozess, zu Herstellern oder dem Einsatz von derartigen elektronischen Verfahren steht DSSV-Mitgliedern die kostenfreie Rechtsberatung zu den üblichen Beratungszeiten zur Verfügung.

Fragen?

Zu allen rechtlichen Fragen rund um den Studioalltag bietet die Rechtsabteilung des DSSV im Rahmen einer bestehenden Mitgliedschaft die Möglichkeit, eine kostenlose rechtliche Erstberatung mit Einschätzung der Rechtslage zu erhalten, beispielsweise nach Erhalt einer Attestkündigung, zur Überprüfung von Vertragsklauseln oder zu arbeitsrechtlichen Themen.

Tel.: 040 - 766 24 00, E-Mail: jurist@dssv.de

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