DSSV sieht Risiken für Fitnessbetriebe durch geplante Minijobreform

Der DSSV warnt vor der Abschaffung des Minijob-Sonderstatus und sieht Nachteile für Beschäftigte, Fitnessbetriebe und flexible Personalstrukturen im Rahmen der Rentenreform.
Lesezeit: 2 Minuten
Plenarsaal des Deutschen Bundestags
Minijobs sind nach Ansicht des DSSV ein wichtiger Bestandteil flexibler Personalstrukturen in der Fitness- und Gesundheitsbranche
Der DSSV e. V. begrüßt, dass eine Reform der Alterssicherung mit größerer Ernsthaftigkeit als bisher angegangen wird. Mit der vorgeschlagenen Abschaffung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs enthält das Maßnahmenpaket jedoch einen Vorschlag, der das Gegenteil dessen bewirken könnte, was eigentlich erreicht werden soll.

AUF EINEN BLICK

  • Rentenreform: Der DSSV begrüßt die Reform der Alterssicherung, kritisiert jedoch die geplante Abschaffung des Minijob-Sonderstatus.
  • Beschäftigung: Der Verband bezweifelt, dass durch die Abschaffung von Minijobs automatisch mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen.
  • Fitnessbranche: Nach Einschätzung des DSSV sind Minijobs ein unverzichtbarer Bestandteil flexibler Personalstrukturen in Fitness- und Gesundheitsanlagen.
  • Prävention: Der DSSV fordert, Prävention, Rehabilitation und längere Erwerbsfähigkeit stärker politisch zu unterstützen.
  • Position: Fitness- und Gesundheitsanlagen leisten nach Ansicht des DSSV einen wichtigen Beitrag, Menschen länger gesund und erwerbsfähig zu halten.

Eine stabile Rente ist im Interesse aller Generationen. Die Abschaffung der Minijobs wäre jedoch der falsche Weg.

Dazu erklärt Prof. Dr. Thomas Wessinghage, 1. Vorsitzender des DSSV:

„Sie würde nicht nur Betriebe belasten, sondern vor allem Millionen Beschäftigte treffen, die Minijobs bewusst als flexible Form der Erwerbstätigkeit nutzen – darunter Studierende, Rentner, Eltern und Nebenerwerbstätige.“

Wessinghage weiter: „Für viele von ihnen würde am Ende vor allem eines bleiben: weniger Netto vom Brutto und damit weniger Kaufkraft – wenn überhaupt eine Teilzeitbeschäftigung zustande kommen würde.“

Minijobs als unverzichtbarer Bestandteil flexibler Personalstrukturen

Für die Fitness- und Gesundheitsbranche wären die Folgen gravierend. Minijobs sind kein Randphänomen, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil flexibler Personalstrukturen.

Viele Tätigkeiten im Service, in der Betreuung, bei Kursangeboten oder Vertretungen lassen sich insbesondere in kleinen und mittelständischen Anlagen nicht ohne Weiteres in klassische Teilzeitmodelle überführen.

Vorteile für Sozialversicherungssysteme durch Minijob-Abschaffung fraglich

Wer Minijobs abschafft, schafft nicht automatisch mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Für die Unternehmen der Fitness- und Gesundheitsbranche ist es ausgeschlossen, dass jede geringfügige Beschäftigung durch eine reguläre Teilzeitstelle ersetzt wird.

Damit ist auch fraglich, ob die erhofften Mehreinnahmen für die Sozialversicherungssysteme tatsächlich in dem erwarteten Umfang entstehen.

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Besonders kritisch bewertet der DSSV, dass die Rentenkommission die Bedeutung von Prävention, Rehabilitation und längerer Erwerbsfähigkeit ausdrücklich hervorhebt, hierzu aber keine konkreten Maßnahmen vorschlägt.

Dabei leisten Fitness- und Gesundheitsanlagen bereits heute einen wichtigen Beitrag dazu, Menschen länger gesund, leistungsfähig und erwerbsfähig zu halten.

Fitness- und Gesundheitsanlagen sind Teil der Lösung, nicht Teil des Problems.

„Wer die sozialen Sicherungssysteme langfristig stabilisieren will, muss auch die Voraussetzungen dafür stärken, dass Menschen gesund bleiben und länger am Erwerbsleben teilnehmen können. Genau dazu trägt unsere Branche jeden Tag bei. Diesen Beitrag sollte die Politik stärken, statt gleichzeitig die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unserer Betriebe zu verschlechtern.“


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