fM: Was genau sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige – und wer erteilt diesen Status?
Günter Noll: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind Experten, die ihre besondere fachliche Qualifikation in einem offiziellen Prüfverfahren nachgewiesen haben. Die Bestellung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer (IHK). Dabei wird nicht nur das Fachwissen überprüft, sondern auch die persönliche Eignung, Integrität und Unabhängigkeit. Die Bestellung ist zeitlich befristet und wird regelmäßig überprüft.
Worin liegt der Unterschied zwischen ö.b.u.v. Sachverständigen und freien Gutachtern?
Sabrina Fütterer: Der Unterschied liegt vor allem in der Qualitätssicherung. Als ö.b.u.v. Sachverständige unterliegen wir strengen Regularien und ständiger Überwachung durch die Industrie- und Handelskammern. Unsere Gutachten müssen objektiv, nachvollziehbar und gerichtsfest sein – das ist bei freien Gutachtern nicht zwingend der Fall. Der Begriff 'Sachverständiger' ist nicht geschützt – die öffentliche Bestellung hingegen schon.
In welchen Fällen ist die Beauftragung eines ö.b.u.v. Sachverständigen sinnvoll oder sogar notwendig?
Günter Noll: Überall dort, wo es auf objektive, rechtssichere und belastbare Bewertungen ankommt: bei Gerichtsverfahren, Versicherungsfragen, Kaufentscheidungen oder Schadenersatzforderungen. Auch Investoren oder Banken verlassen sich auf unsere Gutachten, wenn es um Finanzierungsentscheidungen geht. Zudem verlangen viele Gerichte explizit ö.b.u.v. Sachverständige, wenn ein Gutachten Teil des Verfahrens ist.
Für welche Arten von Gutachten oder Bewertungen kann ich euch als ö.b.u.v. Sachverständige einsetzen?
Sabrina Fütterer: Solche Gutachten und Bewertungen können für eine ganze Bandbreite an Situationen wichtig sein. Dazu zählen z. B.:
- gerichtsfeste Gutachten bei Streitfällen, Schäden oder Vertragsfragen
- Privat- und Schiedsgutachten zur objektiven Streitklärung
- Wirtschaftlichkeitsanalysen für bestehende Unternehmen oder Projekte
- Privatgutachten bei Kauf, Verkauf oder Standortentscheidungen
- Wertgutachten für Unternehmen, Fitnessgeräte und Inventar
- Begleitung von Existenzgründungen mit fundierten Einschätzungen
- Beweisbewertungen für Versicherungs- oder Haftungsfragen
Was ist der besondere Mehrwert für Unternehmen, Investoren oder Gründer bei der Zusammenarbeit mit euch als ö.b.u.v. Sachverständige?
Günter Noll: Verlässlichkeit, Qualität und Objektivität – das sind die Kernwerte, die unsere Arbeit auszeichnen. Unsere Gutachten sind nicht nur fachlich fundiert, sondern auch rechtlich anerkannt und gerichtsfest. Damit bieten wir unseren Auftraggebern eine belastbare Grundlage – sei es für Investitionen, Unternehmensbewertungen, Finanzierungen oder zur Konfliktlösung.
Was uns darüber hinaus besonders macht: unsere tiefe Branchenkenntnis. Ich bin seit fast 40 Jahren in der Fitness- und Gesundheitsbranche aktiv, Sabrina seit fast 20 Jahren. Wir kennen nicht nur die Zahlen, sondern auch die Menschen, Entwicklungen und Fallstricke der Branche – von der Betreiberpraxis über Markttrends bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen.
Diese Kombination aus langjähriger, praxisnaher Erfahrung und dem Qualitätssiegel der öffentlichen Bestellung ist für Unternehmen, Investoren und Gründer ein echter Vorteil. Denn sie können sicher sein, dass unsere Bewertungen nicht nur sachlich korrekt, sondern auch marktgerecht, praxisrelevant und strategisch nutzbar sind.
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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.) sind Experten, die von anerkannten Institutionen wie der IHK oder der Handwerkskammer geprüft, bestellt und vereidigt wurden. Sie stehen für Fachkompetenz, Neutralität und Vertrauenswürdigkeit und unterliegen einer strengen Kontrolle. Die Leistungen umfassen unter anderem Gutachten, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Bewertungen und Begleitung von Existenzgründungen.




