Private Nutzung betrieblicher IT-Ressourcen

Welche Probleme können durch die private Nutzung betrieblicher IT-Ressourcen entstehen? Gülizar Cihan und Marko Diepold klären auf.
Lesezeit: 3 Minuten
Hände tippen auf einer Laptoptastatur. Darüber liegt eine digitale Grafik einer Figur mit Hut und Sonnenbrille. Links oben ist das Logo des DSSV zu sehen. Rechts im Bild befinden sich die Porträts von Gülizar Cihan und Marko Diepold.
Private Kommunikation am Arbeitsplatz: Welche Aspekte sollten Arbeitnehmer bei der privaten Nutzung betrieblicher IT-Infrastruktur beachten und welche Sicherheitsmaßnahmen können Arbeitgeber ergreifen?
Unsere weitgehend digitalisierte Arbeitswelt verleitet Beschäftigte schnell dazu, den geschäftlichen Internetzugang oder E-Mail-Account auch privat zu nutzen. Viele Arbeitgeber tolerieren dieses Verhalten, blenden es aus oder übersehen es geflissentlich. Aus der privaten Nutzung können aber Probleme entstehen. Welcher Art diese Probleme sein können und wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich wappnen sollten, erläutern Gülizar Cihan und Marko Diepold.

Die Nutzung von Firmen-E-Mail-Accounts und digitalen Kommunikationsmitteln am Arbeitsplatz wirft regelmäßig nicht nur arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen auf, sondern birgt erhebliche Sicherheitsrisiken. 

Was darf der Arbeitgeber kontrollieren? Ist der Zugriff auf dienstliche und private Nachrichten erlaubt? Und kann eine unerlaubte Nutzung der IT-Infrastruktur sogar zur Kündigung führen?

Darf der Arbeitgeber auf dienstliche E-Mails zugreifen?

Grundsätzlich hängt das Zugriffsrecht des Arbeitgebers davon ab, ob er die dienstlichen E-Mails als rein geschäftliche Kommunikation betrachtet oder die private Nutzung erlaubt hat.

  • Kein Zugriff auf dienstliche E-Mails ohne Grund: Arbeitgeber dürfen dienstliche E-Mails in der Regel nur dann einsehen, wenn dies zur Geschäftsführung notwendig ist, z. B. bei Abwesenheit eines Mitarbeiters oder zur Wahrung der IT-Sicherheit.
  • Private Nutzung erlaubt? DSGVO und Telekommunikationsrecht beachten! Wenn der Arbeitgeber eine private E-Mail-Nutzung gestattet, könnte er als Telekommunikationsanbieter gelten (§ 3 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, TDDDG) und unterliegt dann strengen Datenschutzvorgaben. Das würde bedeuten, dass eine Kontrolle privater Mails ohne ausdrückliche Zustimmung des Mitarbeiters unzulässig ist. Dies stellt jedoch IT-Verantwortliche vor große Probleme – so dürfte hier u. U. weder ein Back-up angefertigt werden noch der Virenscanner oder die Firewall die Mails auf Schadsoftware prüfen.

Was gilt bei privater Nutzung von Firmen-E-Mail-Accounts?

Die private Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel ist nur erlaubt, wenn der Arbeitgeber dies gestattet oder zumindest duldet. Dabei gibt es einige arbeitsrechtliche Risiken:

  • Verbotene private Nutzung kann eine Abmahnung rechtfertigen: Wer unerlaubt während der Arbeitszeit private E-Mails schreibt, riskiert eine Abmahnung.
  • Exzessive private Nutzung kann zur Kündigung führen: Falls Arbeitnehmer die geschäftliche E-Mail-Adresse regelmäßig für private Zwecke nutzen oder vertrauliche Unternehmensdaten an Dritte weiterleiten, kann dies sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Darf der Arbeitgeber private Nachrichten kontrollieren?

Die Kontrolle privater Kommunikation durch den Arbeitgeber ist aus datenschutzrechtlicher Sicht besonders heikel.

  • Zugriff auf private Nachrichten nur mit ausdrücklicher Zustimmung: Arbeitgeber dürfen private E-Mails oder Chatverläufe, die über Firmenrechner oder Firmenhandys laufen, nicht ohne Zustimmung des Mitarbeiters einsehen.
  • Keine anlasslose Überwachung gemäß Urteil des BAG: Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27. Juli 2017 (Az. 2 AZR 681/16) ist eine verdachtsunabhängige Kontrolle nicht zulässig. Arbeitgeber dürfen nur dann private Nachrichten einsehen, wenn ein konkreter Verdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt.

Wann kann die Nutzung privater Kommunikationsmittel zur Kündigung führen?

Es gibt mehrere Szenarien, in denen die Nutzung privater E-Mails oder Messengerdienste zur Kündigung führen kann:

  1. Private Nutzung trotz ausdrücklichen Verbots: Wenn der Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die private Nutzung von Firmen-E-Mail-Accounts untersagt, kann eine wiederholte Missachtung zur Kündigung führen.
  2. Verletzung von Geschäftsgeheimnissen: Das unbefugte Weiterleiten von vertraulichen Informationen an private E-Mail-Adressen oder Messengerdienste stellt einen gravierenden Pflichtverstoß dar und kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
  3. Exzessive Nutzung privater Nachrichten während der Arbeitszeit: Wer sich regelmäßig über Messengerdienste wie WhatsApp oder Telegram mit privaten Nachrichten beschäftigt und dabei Arbeitszeit vernachlässigt, riskiert eine Kündigung.

Neben den arbeitsrechtlichen Risiken stehen erhebliche Sicherheitsrisiken und die Störung des Geschäftsablaufs.

  • Austausch privater Nachrichten erfolgt oft mit unzureichend gesicherter IT: Private E-Mails oder Chatverläufe, die über Firmenrechner oder Firmenhandys laufen, werden häufig mit privaten Kontakten geführt, deren Geräte möglicherweise nicht durch eigene IT-Verantwortliche abgesichert sind. So wird der Firmenrechner oder das Firmenhandy zu einer Sicherheitslücke, vor der sich der Arbeitgeber hüten sollte.
  • Vertragsabschluss mittels privater Nachrichten über die Unternehmens-IT: Private E-Mails, die mit der Firmen-E-Mail-Adresse verschickt werden, werden häufig nicht als privat verstanden. So kam es z. B. zu einem Vertragsabschluss zwischen einem Autohaus und einer Beschäftigten eines Unternehmens, die die gesamte Kommunikation mit dem Autohaus über ihre geschäftliche E-Mail-Adresse geführt hatte. Das Autohaus ging demnach bis zur Auslieferung und der Gegenzeichnung aller vertraglichen Unterlagen davon aus, dass das Unternehmen, nicht aber die Privatperson, einen neuen Wagen kaufen wollte.
  • Private Fotos, Videos und Sprachnachrichten über die Unternehmens-IT: Die private Nutzung der IT-Ressourcen kann einen nicht unwesentlichen Platz an Bandbreite, Rechenleistung und Speicherplatz kosten. Die Zeiten, in denen nur Textnachrichten übermittelt wurden, lassen wir immer mehr hinter uns. Für den Arbeitgeber bedeutet das ein Wettrüsten, um den Sicherheitsstandard aufrechtzuhalten und um genügend IT-Ressourcen zu haben, damit die Masse an Daten verarbeitet werden kann.

Was sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten?

Für Arbeitgeber ist es wichtig, klare Regelungen zur Nutzung von Firmenkommunikationsmitteln aufzustellen, z. B. durch eine IT-Nutzungsrichtlinie. Arbeitnehmer sollten sich darüber im Klaren sein, dass private Kommunikation während der Arbeitszeit eingeschränkt sein sollte und Verstöße ernste arbeitsrechtliche und sicherheitsrelevante Konsequenzen haben können.

Empfehlungen:

  • Arbeitgeber: klare Regeln zur Nutzung von IT-Ressourcen im Unternehmen aufstellen, z. B. in einer IT-Sicherheitsrichtlinie. Geschäftliches sollte rein geschäftlich bleiben, Privates rein privat. In Zeiten, in denen alle Beschäftigten private Smartphones haben, sollte dies keinen Einschnitt in die Entfaltung der Persönlichkeit am Arbeitsplatz darstellen.
  • Arbeitnehmer: Firmenkommunikation nicht für private Zwecke nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist. Im Übrigen ist es in allen Unternehmen der IT-Administration möglich, Einsicht in alle Kommunikationsverläufe zu nehmen. Dies ist schon aus Sicherheitsaspekten wichtig, um Schadsoftware oder Betrugsversuchen von außen entgegenzuwirken.

Zu allen rechtlichen Fragen rund um den Studioalltag bietet die Rechtsabteilung des DSSV im Rahmen einer bestehenden Mitgliedschaft die Möglichkeit, eine kostenlose rechtliche Erstberatung mit Einschätzung der Rechtslage zu erhalten, beispielsweise nach Erhalt einer Attestkündigung, zur Überprüfung von Vertragsklauseln oder zu arbeitsrechtlichen Themen.

Diesen Artikel kannst du folgendermaßen zitieren:

Cihan, G., Diepold, M. (2025). Private Nutzung betrieblicher IT-Ressourcen. fitness MANAGEMENT international, 3 (179), 64-66.

fitness management - newsletter

-Anzeige-

Für fitness MANAGEMENT berichten

Mehr von diesen Autoren

Das marea Fitness in Lingen hat das Zertifizierungsverfahren „ZertFit“ der BSA-Zert nach DIN-Norm 33961 erfolgreich absolviert und beantwortet damit zugleich...
An dieser Stelle haben wir Anfragen Ihrer Kollegen, unserer Mitglieder, zum Thema Rechte und Pflichten gegenüber Mitarbeitern gesammelt. Kurz und...
Schulung von UV-Fachpersonal: In der Wahrnehmung vieler Betreiber und auch der Öffentlichkeit ist die Schulung und Zertifizierung von UV-Fachpersonal der...

Das könnte dich auch interessieren

Eine ältere Frau sitzt an einem Tisch und unterschreibt ein Dokument mit einem Stift. Auf dem Tisch liegen weitere Unterlagen. Am linken Bildrand sind das DSSV-Logo und der Name der Autorin Gülizar Cihan zu sehen.

Arbeitsverträge und Kündigung

Der digitale Nachweis von Arbeitsbedingungen ist erlaubt, aber Kündigungen und Risikobranchen bedürfen weiterhin der Schriftform. DSSV bietet Muster und Beratung für rechtssicheres Handeln.
Arbeitszeugnis: So verfassen Sie es rechtssicher

Arbeitszeugnis entschlüsselt

Das Arbeitszeugnis ist die Visitenkarte des Berufslebens. Dos und Don'ts bei der Erstellung erklärt DSSV-Juristin Gülizar Cihan.
So vermeiden Sie Abmahnungen im Fitnessstudio wegen Verletzung des Urheberrechts

Achtung, Bildrecht-Falle!

Tipps für eine legale Bildnutzung: Erfahren Sie, wie Sie Abmahnungen wegen urheberrechtlicher Verletzungen in Ihrem Studio vermeiden können.
Scheinselbstständigkeit als Risiko für Fitnessstudios: Tipps von Gülizar Cihan & Dr. jur. Hans A. Geisler, um Strafen zu vermeiden

Risiko für Studios

Viele Fitnessstudios setzen externe Fachkräfte ein, etwa im Kursbereich. Worauf Studiobetreiber achten müssen, um nicht in die Falle Scheinselbstständig zu tappen.
DSSV-Juristin Gülizar Cihan informiert und gibt praktische Tipps zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Fitness- und Gesundheitsbranche.

Qualifikation & Migration

Der Fachkräftemangel erfordert strukturiertes Vorgehen: DSSV-Juristin Gülizar Cihan informiert über rechtliche Rahmenbedingungen und gibt Tipps.
DSSV-Juristin Gülizar Cihan erläutert die Rechtslage zum Einsatz von KI in der Fitness- und Gesundheitsbranche

KI erobert die Welt

DSSV-Juristin Gülizar Cihan erläutert die Rechtslage zum Einsatz und zu den Voraussetzungen von KI in der Fitness- und Gesundheitsbranche.