Und dort wird bekanntlich nicht immer danach gefragt, ob eine neue Regelung in der betrieblichen Praxis auch funktioniert. Politische Entscheidungen können für einen einzelnen Betrieb schnell ganz konkrete Auswirkungen haben. Deshalb gehört zur Arbeit des DSSV e. V. nicht nur die Beratung seiner Mitglieder.
Als Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen vertritt der DSSV die Interessen der Branche gegenüber Politik, Sozialversicherungsträgern und anderen Institutionen.
Gerade der kommende Herbst zeigt, warum diese politische Interessenvertretung notwendig ist. Zwei Themen werden uns besonders beschäftigen: die Zukunft der Minijobs und die rechtssichere Beschäftigung selbstständiger Trainer.
Minijobs: klein im Namen, groß für die Branche
Kaum eine Beschäftigungsform wird politisch so regelmäßig diskutiert wie der Minijob. Für manche ist er ein Auslaufmodell, für andere ein unverzichtbares Instrument eines flexiblen Arbeitsmarktes. Für Fitness- und Gesundheitsanlagen ist die Antwort eindeutig: Minijobs gehören zur betrieblichen Realität.
Minijobs ermöglichen es den Betrieben, genau dort Personal einzusetzen, wo es benötigt wird. Das ist keine arbeitsmarktpolitische Theorie, sondern der Alltag in tausenden Anlagen.
Der DSSV hat deshalb frühzeitig deutlich gemacht, dass Minijobs erhalten bleiben müssen. Die aktuellen politischen Signale, die grundsätzlich von einem Fortbestand dieser Beschäftigungsform ausgehen, sind zunächst positiv.
Gleichzeitig stehen mögliche zusätzliche Belastungen im Raum. Genau deshalb reicht es nicht, sich nach einer politischen Ankündigung zurückzulehnen. Entscheidend ist am Ende, was tatsächlich im Gesetz steht und welche Auswirkungen die konkrete Ausgestaltung auf die Betriebe hat.
Im Herbst werden wir deshalb die weitere politische Entwicklung eng begleiten und unsere Position erneut deutlich machen. Dabei soll die Fitnesswirtschaft nicht allein auftreten. Der DSSV sucht gezielt den Schulterschluss mit anderen Branchen und Arbeitgeberverbänden, die vor vergleichbaren Herausforderungen stehen. Dazu gehört insbesondere das Gastgewerbe mit dem DEHOGA.
Selbstständig oder nicht? Eine Frage mit erheblichen Folgen
Noch komplexer ist die Diskussion um selbstständige Trainer. Selbstständige Kursleiter und Trainer sind seit Jahrzehnten Bestandteil der Fitness- und Gesundheitsbranche. Sie bringen Spezialwissen in die Studios, entwickeln eigene Kurskonzepte, arbeiten für unterschiedliche Auftraggeber und ermöglichen eine Angebotsvielfalt, die allein mit festangestellten Mitarbeitern häufig kaum abzubilden wäre.
Spätestens das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 hat jedoch zu großen Unsicherheiten geführt. Ob jemand tatsächlich selbstständig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, wird anhand einer Gesamtwürdigung beurteilt.
Kriterien wie Weisungsgebundenheit, Eingliederung und Unternehmerrisiko spielen dabei eine zentrale Rolle. Doch gerade hier kollidiert die aktuelle Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung teilweise mit der betrieblichen Realität.
Ein Trainer unterrichtet beispielsweise jeden Dienstag um 18 Uhr einen Kurs im Studio. Natürlich steht die Uhrzeit im Kursplan. Natürlich nutzt er dafür den Kursraum des Studios. Und selbstverständlich gelten dort Qualitäts-, Hygiene- und Sicherheitsvorgaben. Daraus automatisch auf eine abhängige Beschäftigung zu schließen, würde jedoch wesentliche Besonderheiten der Tätigkeit ignorieren.
Genau hier setzt die politische Forderung des DSSV an: Branchentypische organisatorische Rahmenbedingungen dürfen nicht automatisch als Indiz gegen Selbstständigkeit gewertet werden.
Feste Kurszeiten, die Nutzung von Räumen und Geräten, die Aufnahme in einen Kursplan oder wiederkehrende Termine können sich schlicht aus der Art der Tätigkeit ergeben. Mit der Übergangsregelung des Paragrafen 127 SGB IV wurde zunächst bis Ende 2027 Zeit gewonnen.
Der DSSV fordert einen Neustart
Der DSSV möchte nicht lediglich einzelne Formulierungen korrigieren. Unser Ziel ist eine dauerhaft verständliche, vorhersehbare und branchentaugliche Regelung.
Dazu gehört zunächst echter Vertrauensschutz. Unternehmen müssen sich auf bestandskräftige Statusentscheidungen verlassen können. Gleiches muss aus Sicht des DSSV gelten, wenn ein Vertragsmodell bei einer Betriebsprüfung vollständig offengelegt und von der Deutschen Rentenversicherung nicht beanstandet wurde.
Wer transparent handelt und sich auf eine behördliche Bewertung verlässt, darf Jahre später nicht plötzlich mit erheblichen Beitragsforderungen konfrontiert werden.
Des Weiteren brauchen wir klare Positivkriterien für die Selbstständigkeit. Dazu können unter anderem die freiwillige Entscheidung beider Vertragsparteien, die eigenständige fachliche Gestaltung, das Recht zur Ablehnung einzelner Aufträge, ein angemessenes Honorar, eigenes unternehmerisches Auftreten, weitere Auftraggeber sowie eigene wirtschaftliche Chancen und Risiken gehören.
Auch die Altersvorsorge muss differenziert betrachtet werden. Wer beispielsweise bereits über eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, ein Versorgungswerk, eine Pension oder eine ausreichende private Vorsorge abgesichert ist, sollte nicht allein wegen einer zusätzlichen selbstständigen Trainertätigkeit in ein bestimmtes Vorsorgemodell gedrängt werden.
Politik beginnt lange vor dem fertigen Gesetz
Politthriller im Kino haben nicht ohne Grund häufig Überlänge – es sind oft Geduld sowie Durchhaltevermögen gefragt und politische Interessenvertretung ist selten spektakulär. Es gibt meistens keinen Moment, in dem ein Verband einen großen roten Knopf drückt und die gewünschte Regelung anschließend im Bundesgesetzblatt steht.
Die tatsächliche Arbeit beginnt viel früher. Positionen müssen entwickelt, juristisch geprüft und mit Zahlen sowie Erfahrungen aus der Praxis unterlegt werden. Gespräche mit Politikern, Ministerien und anderen Verbänden müssen geführt, Stellungnahmen geschrieben und politische Entwicklungen fortlaufend bewertet werden. Über die Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist der DSSV zudem in die organisierte Arbeitgebervertretung eingebunden.
Besonders wichtig ist dabei, dass die betroffenen Branchen frühzeitig gehört werden. Genau diese Aufgabe übernimmt der DSSV für die Fitnesswirtschaft. Wir erklären, warum ein Kurstrainer nicht automatisch ein Arbeitnehmer ist.
Warum ein Minijob am Sonntagabend nicht durch theoretische Personalmodelle ersetzt werden kann. Warum zusätzliche Dokumentationspflichten in einem Ministerium vielleicht nach drei Zeilen Formular aussehen, sich multipliziert mit Mitarbeitern, Standorten und Monaten aber schnell zu einem erheblichen Aufwand entwickeln.
Kurz gesagt: Wir übersetzen Fitnesswirtschaft in Politik und umgekehrt.
Warum jedes Mitglied dabei zählt
Dabei gibt es eine einfache politische Realität: Eine Interessenvertretung ist immer so stark wie die Branche, die hinter ihr steht.
Wenn der DSSV gegenüber Politik und Ministerien spricht, sprechen wir nicht über abstrakte Geschäftsmodelle. Wir sprechen für Unternehmen, Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter. Wir sprechen für eine Branche mit mehr als zwölf Millionen Trainierenden und einer immer größeren Bedeutung für Bewegung, Prävention, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe.
Praktisch lässt es sich einfach ausdrücken: Politik arbeitet mit Interessen. Wer seine Interessen nicht organisiert vertritt, darf sich nicht wundern, wenn andere Interessen bei einer gesetzlichen Regelung stärker berücksichtigt werden.
Heute diskutieren wir über Minijobs und Scheinselbstständigkeit. Morgen geht es möglicherweise um Arbeitszeit, Sozialversicherung, Mindestlohn, Datenschutz, Bürokratie, steuerliche Fragen oder neue Anforderungen an Arbeitgeber.
Manche Vorschläge werden für die Fitnesswirtschaft Chancen bieten. Andere werden Belastungen mit sich bringen. Wieder andere werden vermutlich gut gemeint sein und in der betrieblichen Praxis trotzdem Kopfschmerzen verursachen.
Politische Interessenvertretung ist deshalb kein Projekt mit Enddatum. Es wird nie den Moment geben, an dem wir sagen können: „So, Fitnesswirtschaft fertig vertreten.“
Diesen Artikel kannst du folgendermaßen zitieren:
Wulf, A. (2026). Politik macht keine Trainingspause. fitness MANAGEMENT international, 5 (187), 52-53.






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