Corona-Lockdown & Beitragsrückzahlung: Was Sie jetzt tun können und welche Ausnahmen gelten?
![Corona-Lockdown, Mitgliedsbeiträge und Co. – BGH entscheidet gegen Fitnessstudios](https://www.fitnessmanagement.de/wp-content/uploads/2024/12/faq-dssv-seminar-bgh-urteil-titel-3.jpg)
Der BGH hat entschieden, dass Studios für die coronabedingten Schließungszeiten sowohl keinen Anspruch auf Beiträge als auch keinen Anspruch auf Vertragsanpassung haben.