Management | Autor/in: Stefan Haase |

Finanzierung: Gefährliche Konstellationen und Lösungsansätze

Bei der Finanzierung von Investitionen ergeben sich bereits im Vorwege wichtige Fragen, die Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen sollten. Wie Sie darüber hinaus gravierende Fehler vermeiden und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn "das Kind schon in den Brunnen" gefallen ist, erklärt Stefan Haase.

Investitionen zukunftssicher planen

Leasen oder finanzieren? Wenn es nur diese beiden Finanzierungsmöglichkeiten geben würde, könnte eine Entscheidung vordergründig einfach sein. Doch die Problematik besteht darin, dass es sich hierbei nur um Oberbegriffe handelt, welche jeweils zu weiteren Möglichkeiten der Finanzierung führen. Zudem ist es grundsätzlich eine Frage Ihrer persönlichen Bilanzstrategie, die selbstverständlich erheblichen Einfluss auf die angewandte Methode hat. Wenn Ihre Strategie auf die Erhöhung Ihres Anlagevermögens ausgelegt ist, liegt eine klassische Finanzierung bzw. ein Darlehen nahe.

Methodik von Annuitätendarlehen

Diese Darlehensform zeichnet sich in ihrer monatlich feststehenden Zahlungsratenhöhe insbesondere dadurch aus, dass innerhalb der Zahlungsraten die Zins- und Tilgungsanteile enthalten sind und sich diese über die Darlehenslaufzeit in ihren Anteilshöhen gegenläufig verhalten. Dies kommt dadurch zustande, dass bei Beginn der Darlehensaufnahme der monetäre Zinsanteil, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht einem Tilgungsmodus unterworfen wurde, am höchsten ist. Mit jeder monatlich einsetzenden Tilgungsrate reduziert sich der Kapitalrestwert und führt im darauffolgenden Monat einerseits zu reduzierten Zinsanteilen und gleichzeitig dazu, dass der ersparte Zinsanteil als weiteres Tilgungsvolumen den monatlichen Tilgungsraten aufgeschlagen wird. Durch die monatlich gleichbleibende Darlehensrate (= Annuität) bringt dies im Zeitverlauf immer reduziertere Zinszahlungen und gleichzeitig höhere Tilgungsanteile mit sich.

Einsatzbereich der Annuitätendarlehen

Annuitätendarlehen kommen in der Praxis nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im gewerblichen Sektor häufig vor. Der Einsatz dieser Darlehensform ist primär im Privatbereich sinnvoll und unbedenklich, da die monatlichen Darlehensraten keine steuerlich relevanten Vor- bzw. Nachteile beinhalten. Anders sieht dies im gewerblichen Einsatz aus. Bei Anschaffung von Investitionsgütern müssen diese zum Anlagevermögen aktiviert werden. Sie sind somit auch durch deren permanente Abnutzung im operativen Betrieb als Wertverlust verzeichnet. Dies erfolgt über den Zeitraum der sogenannten Nutzungsdauer, die in den entsprechenden AfA-Tabellen vorgegeben ist. Diese Abschreibungen werden als Aufwand/Kosten behandelt und erscheinen somit in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Eigenheit einer AfA liegt darin, dass sie als Kostenposition den Gewinnausweis mindert, ohne jedoch zu einer Auszahlung bzw. Ausgabe in monetärer Sicht zu führen. Hierdurch wird ein steuerlicher Vorteil geschaffen, der einerseits zu einer niedrigeren Steuerlast im Gewerbe- bzw. Ertragssteuerbereich führt und sich andererseits im zu versteuernden Gewinn äußert.

Sinn und Zweck von Abschreibungen

Der klassische Sinn und Zweck von Abschreibungen wird in der Betriebswirtschaftslehre wie folgt beschrieben: Abschreibungen (= Teilwerte der Anschaffungs- oder Herstellungskosten) werden als Aufwand/Kosten berücksichtigt, um einen periodengerechten Gewinn auszuweisen sowie die Wertverluste des Anlagevermögens zu dokumentieren. Hierzu wird von gesetzgebender Seite der oben angeführte mindernde Gewinn- und somit Steuereffekt bereitgestellt, um nach Ablauf der Nutzungsdauer bis zu seinem Erinnerungswert von 1 Euro soviel Steuerersparnisse zu erzielen, dass zumindest ein entsprechendes Kapitalvolumen für die Reinvestition eines gleichen oder ähnlichen Anlagegutes vorhanden ist. Der Staat fördert somit die Investitionsbereitschaft der Unternehmungen durch diesen Effekt, um einen Teil der Wiederbeschaffungskosten abzudecken.

Die Missachtung des eigentlich Gewollten

Leider werden Abschreibungen und ihre Liquiditätsvolumina oftmals nicht für das positive Ansinnen des Gesetzgebers verwendet. Steuern sparen ist mittlerweile zu einer „Challenge“ geworden, um kurzfristige Wünsche des Unternehmers zu befriedigen, wie z. B. Steuernachzahlungen auszugleichen. Dies führt in der Zukunft immer zu Dysbalancen nicht nur in Ihrer Rentabilitätsstruktur, sondern vor allem auch in Ihrer Liquiditätsentwicklung, welche dann zu Lasten der angedachten Reinvestitionen gehen.

Gravierende Fehler in der Finanzierungsmethodik durch unterschiedlichste Sichtweisen

Falsche Darlehensform, Missbilligung der Fristenkongruenz, fehlerhafte Interpretation vom Zinsen sparen, zu kurze Laufzeiten der Nutzungsdauer in Verbindung mit überproportionalem Tilgungsanteil – Abzahlungskonstrukte, die zu Liquiditätsengpässen führen sowie im extremsten Fall zur Insolvenz o.  Ä. Alle diese teilweise gut gemeinten Aktivitäten führen oftmals in nicht vorhersehbare bzw. ungewollte Unternehmenssituationen, die oft durch Unkenntnis produziert werden.

Folgendes Beispiel soll Ihnen einen Sachverhalt verdeutlichen, der in der Praxis vermehrt festzustellen ist:
Sie kaufen ein Investitionsgut, welches Sie über eine Nutzungsdauer von 8 Jahren abschreiben können. Sie missachten allerdings (trotz vorgegebener Nutzungsdauer!) den genannten Zeitraum (Fristenkongruenz!) und möchten dieses Investitionsgut bereits nach 5 Jahren getilgt haben. Ihr Ziel ist es, so wenig wie möglich Zinsen zu zahlen. Die Finanzierung erfolgt über ein Annuitätendarlehen mit wachsendem Tilgungsanteil im Zeitverlauf. Durch den progressiven Verlauf der Tilgungshöhe überschreiten Sie relativ schnell den Grenzwert der AfA-Höhe (monatlich), der steuerbegünstigt in Ihrer GuV vermerkt ist. Im konkreten Beispiel (siehe Abb. 1) gehen wir von einer AfA-Höhe von 5.000 Euro monatlich aus. Durch den erhöhten Tilgungsanteil müssen Sie nun ab Überschreitung dieses Grenzwertes jeden weiteren Euro aus versteuertem Gewinn begleichen! Dies kann dazu führen, dass Sie bei einer dann vorhandenen Tilgungshöhe von ca. 9.000 Euro (oder mehr) nur 5.000 Euro (= maximale AfA-Höhe) monatlich steuerlich abdecken können und 4.000 Euro aus Ihrem persönlichen Gewinn nach Steuern zu begleichen haben. Hier ist als Beispiel eine Personengesellschaft zugrunde gelegt, die sich aus dem Gewinn finanziert. Solche Konstrukte kommen leider nicht nur bei großen Finanzierungen (wie z. B. Betriebsgebäude) vor, sondern auch bei wesentlich kleineren Darlehensvolumina, welche durch Annuitätendarlehen gespeist werden. Wobei hier erwähnt werden muss, dass speziell bei Investitionen von Betriebsgebäuden diese Darlehensform fast Standard ist. Sie finanzieren in der Regel maximal eine Laufzeit von 20 Jahren, wobei die gesetzliche AfA-Nutzungsdauer bei Betriebsgebäuden länger ist als ihre Darlehenslaufzeit.

Lösungsansätze

• Grundsätzlich sollten Sie nicht nur, sondern Sie müssen, aus Eigennutz heraus, jegliche Investition vorab mit Ihrem Steuerberater besprechen.
• Achten Sie bei der zu wählenden Finanzierungsform immer auf den Tilgungsanteil, dass dieser – wie im Beispiel dargestellt – nicht über den Grenzwert der AfA-Höhe hinausgeht.
• Alternative Finanzierungsmethoden sind auch sogenannte „Endfällige Darlehen“ oder „Tilgungsdarlehen“, die mit fixen Tilgungshöhen behaftet sind.
• Ist „das Kind schon in den Brunnen gefallen“, dann ziehen Sie, wenn möglich, eine seriöse Umschuldung in Betracht oder lösen Sie bereits fortgeschrittene Darlehen aus anderen Investitionen über Barmittel ab, falls der AfA-Effekt hierzu sinnvoll ist, um die entsprechende Lücke im AfA-Gesamtvolumen günstiger zu schließen – notfalls auch mit Zinsverlusten. Eine Begleichung aus versteuertem Einkommen ist grundsätzlich teurer als die letztgenannte Maßnahme.
• Weiterhin bieten auch die sogenannten GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter) die Möglichkeit (je nach Jahresentscheidung welche AfA-Variante Sie hier wählen), um „Boden gut zu machen“ – auch wenn es sich hierbei nur um kleinere Beträge handelt. Dadurch können Sie temporär Ihre Gesamt-AfA-Linie in der Unternehmung beeinflussen.

Über den Autor

Stefan Haase, Betriebswirt und Industriekaufmann, war langjähriger Partner einer renommierten Unternehmensberatung, zuletzt in der Funktion des betriebswirtschaftlichen Leiters. Er ist Mitglied des DIN/CEN-Normungsausschusses für Fitnessanlagen und zudem als Dozent, Autor und Tutor für die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement tätig.

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