Management | Autor/in: Carolin Schmidt & Florian Schmidt |

Dr. Joshua Berger im Interview: „EMS-Sektor stellt interessanten und zukunftsträchtigen Markt dar“

EMS-Training konnte aufgrund seiner personalisierten Betreuung nach den Lockdowns frühzeitig wieder stattfinden. Der EMS-Markt hat dadurch ein großes Wachstumspotenzial, was ihn wiederum für Gründungsinteressierte ansprechend macht. Sportwissenschaftler Dr. Joshua Berger (DHfPG) erklärt, was bei der Existenzgründung eines EMS-Angebotes zu beachten ist.

Das Wachstumspotenzial des EMS-Marktes für die Existenzgründung nutzen

fM: Laut den aktuellen „Eckdaten der deutschen Fitness-Wirtschaft 2022“ war der EMS-Sektor der einzige Branchenzweig, der trotz der Corona-Pandemie und den beiden Lockdowns weiterwachsen konnte. Warum ist das so und wie beurteilen Sie das langfristige Wachstumspotenzial des EMS-Markts?

Dr. Joshua Berger: Während der Corona-Pandemie musste die komplette Fitnessbranche umdenken und an vielen Stellen individualisierte Angebote schaffen, da Abstandsregelungen sowie eine Reduzierung der Personenzahl plötzlich vom Staat bzw. Land vorgeschrieben wurden – das stellte die Inhaber:innen der Studios vor enorme Probleme.

EMS-Training konnte aufgrund der personalisierten Betreuung, wie sie im Personal Training üblich ist, frühzeitig wieder stattfinden, was gerade in der schwierigen Phase einer Pandemie eine besondere Kund:innenbindung schafft.


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Aus diesem Grund ist das Wachstumspotenzial des EMS-Markts sehr groß, nicht nur im Fitness-, sondern insbesondere auch im Therapie-, Gesundheits- und Präventionssektor. Eine individualisierte Trainingsgestaltung unter Einbezug aller persönlichen Komponenten charakterisiert das EMS-Training und ermöglicht es, die Ziele der Kund:innen in engem Kontakt mit den Trainer:innen zu realisieren und so die Gesundheit nachhaltig zu verbessern.

Der EMS-Sektor stellt daher für Existenzgründer:innen mit unterschiedlichsten Gründungsintentionen einen interessanten und zukunftsträchtigen Markt dar, was sich nicht zuletzt auch in den Eckdaten 2022 widerspiegelt.

Für viele Gründer:innen bietet die EMS-Branche den perfektenEinstieg in die Selbstständigkeit. Was genau macht die Branche für Gründungsinteressierte aus Ihrer Sicht so interessant?

Die Branche bietet Gründungsinteressierten umfangreiche Lösungen für eine Selbstständigkeit. Von bewährten Franchisemodellen bei überschaubaren Investitionsvolumina über Lizenzgebungsmodelle bis hin zum komplett unabhängigen Aufbau einer Selbstständigkeit haben sich unterschiedlichste Formen am Markt etabliert, was Gründer:innen eine hohe Flexibilität ermöglicht.


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Da EMS-Training – abgesehen von den geltenden Kontraindikationen – keine Personengruppe ausschließt und einen niedrigschwelligen Zugang zu Training ermöglicht, kann durch adäquates Marketing prinzipiell jede Person als Kund:in akquiriert werden, was die Zielgruppe maximiert und somit schnelle Aufstiegs- und Expansionschancen schafft.

EMS-Kund:innen erwarten von den Anbieter:innen heute deutlich mehr Dienstleistungsorientierung und entsprechende Zusatzangebote – Was müssen Gründer:innen alles mitbringen, um diesen Anforderungen in der Praxis umfassend gerecht zu werden und ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell auf die Beine zu stellen?

Neben trainingswissenschaftlichen und EMS-spezifischen Kompetenzen spielt für eine erfolgreiche Existenzgründung vor allem auch betriebswirtschaftliches Know-how eine wichtige Rolle.

Des Weiteren sollten für die Kund:innen individualisierte Angebote geschaffen werden, sodass z. B. durch eine zusätzliche Ernährungsberatung sowie umfangreiche Diagnostiken der Gesundheit und körperlichen Leistungsfähigkeit ein ganzheitliches Betreuungsangebot geschaffen wird.

Ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell ist somit maßgeblich von den fachlich-inhaltlichen sowie sozialen Kompetenzen der Inhaber:innen und Angestellten abhängig, da diese Voraussetzungen eine langfristige Kund:innenbindung und somit eine betriebswirtschaftliche Absicherung gewährleisten.

Der EMS-Markt professionalisiert und spezialisiert sich immer mehr. Welche rechtlichen und gesetzlichen Besonderheiten sollten EMS-Gründer:innen beachten, wenn sie sich selbstständig machen wollen?

Nach der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) unterliegen alle EMS-durchführenden Unternehmen bereits einer Meldepflicht für die verwendeten Geräte.


Über den Interviewpartner

Der promovierte Sportwissenschaftler Dr. Joshua Berger, Schwerpunkt GK-EMS-Training, ist als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) und als Referent an der BSA-Akademie tätig. Als Mitglied im EMS-Fachkreis beschäftigt er sich mit aktuellen Themen rund um EMS-Training sowie mit Leitlinien für den konventionellen Gebrauch.


Ab 1. Januar 2023 dürfen darüber hinaus nur Personen EMS-Training an Kund:innen anwenden, die über die erforderliche „Fachkunde EMF“ verfügen. Ohne diesen Nachweis ist die Durchführung eines EMS-Trainings in der kommerziellen Anwendung gesetzlich untersagt.


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Diese gesetzliche Novellierung dient der Sicherheit der Kund:innen und garantiert eine kompetente Betreuung durch qualifiziertes Personal. Eine zusätzliche Zertifizierung nach der aktuellen DIN-Norm 33961 stellt des Weiteren ein Qualitätsmerkmal dar, welches das eigene Unternehmen von Mitbewerber:innen abgrenzt und die betriebseigenen Kompetenzen hervorhebt.


Praxistipps zur Existenzgründung

In zwei weiteren Interviews erläutern DHfPG-Experten Lukas Ney und Sascha Tetzlaff aktuelle Herausforderungen und Chancen für die Existenzgründung in unterschiedlichen Marktsegmenten und liefern wertvolle Praxistipps für den Weg in die Selbstständigkeit.

Hier finden Sie außerdem den Einstieg zu den Interviews (indem Sie auf das entsprechende Bild klicken, gelangen Sie direkt zum jeweiligen Artikel).


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