Management, Markt | Autor/in: fM Redaktion |

Fragen und Antworten aus dem Webinar 'Die ersten Studioöffnungen – Was ist jetzt zu tun?'

Studios optimal auf die anstehende Öffnung vorbereiten: Dazu gaben der Mediziner und ehemalige Leichtathletikprofi Dr. Thomas Wessinghage, PrimeTime Fitness Geschäftsführer Henrik Gockel, Christophe Collinet (Fitness First Germany) und Monica Lanzendörfer (Fit in Haan) im dritten Teil des Webinars 'Die ersten Studioöffnungen – Was ist jetzt zu tun?' hilfreiche Tipps und beantworteten Fragen aus dem Chat. Falls Sie das Webinar verpasst haben, können Sie sich hier die Aufzeichnung ansehen und Antworten auf ausgewählte Fragen nachlesen.

Fragen und Antworten zum Live-Webinar 'Die ersten Studioöffnungen – Was ist jetzt zu tun?'

'Die ersten Studioöffnungen – Was ist jetzt zu tun?' Im dritten Teil des Live-Webinar erklären erfahrene Branchenteilnehmer, wie sie sich auf die Wiedereröffnung der Studios vorbereiten und wie sie in ihren Studios Abstands- und Hygieneauflagen umsetzen werden.

Nach der Premiere Ende März unter dem Titel 'Survival in Coronazeiten' hatte die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) daher ein zweites Live-Webinar mit Henrik Gockel und Martin Hasner von PRIME TIME fitness zum Thema 'Survival in Coronazeiten – Wie geht's weiter?' organisiert. Fragen und Antworten des ersten Teils können Sie hier nachlesen, Fragen und Antworten des zweiten Teils finden Sie hier.

Da im Webinar eine Vielzahl an Fragen gestellt wurde, war es uns leider nicht möglich, alle individuellen oder spezifischen Detailfragen direkt zu beantworten.

Im Folgenden wollen wir auf ausgewählte noch offene Fragen eingehen.


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Bitte beachten Sie, dass wir mit der Beantwortung der Fragen keine Rechtsberatung vornehmen. Die Antworten spiegeln in erster Linie die Erfahrungen und Meinungen der am Webinar beteiligten Experten wider.

Wenden Sie sich daher in jedem Fall auch immer an Ihren Anwalt, Steuerberater oder an den DSSV – Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen. Da sich viele Fragen speziell auf die Verordnungen der jeweiligen Bundesländer beziehen, finden Sie hier eine kompakte Übersicht des DSSV zu den aktuell verfügbaren Informationen.

Bitte beachten Sie dabei, dass sich die Verordnungen in kurzen Zeitabständen aktualisieren und verändern können. Was beispielsweise heute noch ausgeschlossen ist, kann wenig später schon erlaubt werden. Bitte recherchieren Sie deswegen regelmäßig bei den zuständigen Behörden in ihrem Bundesland die jeweils aktuellsten Verordnungen.

Die grundsätzlichen Hygienemaßnahmen von Abstand, Desinfektion, Hinweisschildern und Schutzausrüstungen sind für alle gleich. Die Bundesländer machen in ihren individuellen Coronaschutzverordnungen gegenbenenfalls eigene Vorgaben. Es empfiehlt sich daher, sich mit den örtlichen Gesundheitsämtern abzusprechen, da diese auch die Kontrollinstanzen sind.

Es ist möglich, dass die anderen Bundesländer abweichende Vorgaben festlegen. Berücksichtigen Sie daher die für Ihr Bundesland festgelegten Vorgaben, sobald diese verfügbar sind.

Als Studiobetreiber sind Sie verantwortlich für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und Mitglieder. Bitte beachten Sie, dass es zu jeder Zeit zu unangemeldeten Kontrollen in den Betrieben kommen kann. Wir möchten Sie also ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie alle Maßnahmen und Vorgaben Ihres Hygienekonzeptes umsetzen.


Hygienekonzept

Fragen: Wo finde ich den Link des DSSV zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen? Kann der Link zum Hygiene-Video im Anschluss an die Teilnehmer des Webinars per E-Mail versandt werden? Woher stammt die Angabe von 10 Quadratmetern pro Teilnehmer?

Antwort: Das Video des DSSV zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen wird auf Anfrage beim DSSV per Link versendet. Die 10 Quadratmeter stellen eine Empfehlung im Rahmen des Konzepts dar, die die jeweiligen Länderverordnungen aufgreifen können. Dies hat aktuell beispielsweise NRW in einer modifizierten Anzahl von 7 Quadratmetern pro Trainierendem gemacht. 

Fragen:  Gibt es gesetzliche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zum Re-Start, die die Studios umsetzen müssen?Wo finde ich explizite Informationen zu Hygienevorschriften für Hessen?

Antwort: Die jeweils gültigen Verordnungen und Erlasse der einzelnen Bundesländer, die die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen regeln, können hier auf der Webseite des DSSV abgerufen werden.

Bitte recherchieren Sie zudem bei den zuständigen Behörden in ihrem Bundesland nach den jeweils aktuellsten Verordnungen.

Fragen: Gibt es Informationen darüber, ob die Mitglieder beim Training eine Schutzmaske tragen müssen? Besteht bei Kursen Maskenpflicht, auch bei solchen mit hoher Belastung? Ist es denkbar, ein kleines Pilates-Gruppentraining mit Masken durchzuführen? Müssen die Fitnessstudiomitarbeiter auch Schutzmasken tragen?

Antwort: Die jeweils gültigen Verordnungen und Erlasse der einzelnen Bundesländer, die die konkreten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen und insbesondere die Maskenpflicht regeln, können auf dieser Webseite des DSSV abgerufen werden.

Bitte recherchieren Sie zudem bei den zuständigen Behörden in ihrem Bundesland nach den jeweils aktuellsten Verordnungen.

Fragen:  Dürfen sich Kunden im Fitnessstudio umziehen und duschen sowie die Toiletten benutzen? Wenn die Umkleiden geschlossen sind, müssen die Mitglieder ja  einen kleinen Sportbeutel mitbringen für Handtuch, Flasche usw. Sind Wechselschuhe Pflicht?

Antwort: Dies wird in den jeweiligen Verordnungen der Bundesländer geregelt. Die jeweils gültigen Verordnungen und Erlasse der einzelnen Bundesländer, die die konkreten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen und insbesondere die Nutzung von Umkleiden, Duschen und Sanitärrumen regeln, können auf dieser Webseite des DSSV abgerufen werden.

Bitte recherchieren Sie zudem bei den zuständigen Behörden in ihrem Bundesland nach den jeweils aktuellsten Verordnungen.

Frage:  Ich betreibe ein kleines Pilatesstudio. Wieviele Teilnehmer dürfen den Kurs besuchen?

Antwort: Das ist in erster Linie davon abhängig, welche Verordnung und Regelungen für Ihr Studio gelten. Die Verordnung von NRW besagt aktuell beispielsweise, dass nicht mehr Kunden in das Studio gehen dürfen, als Plätze in den Kursräumen und Geräten nach den bestehenden Regeln nutzbar sind. Ersatzweise ist als Maßstab pro 7 Quadratmeter Fläche im Fitnessstudio nicht mehr als eine Kundin/ ein Kunde zuzulassen.

Frage:  Wie wird es in EMS Studios aussehen? Was darf man alles?

Antwort: Dies wird in den jeweiligen Verordnungen der Bundesländer geregelt. Die jeweils gültigen Verordnungen und Erlasse der einzelnen Bundesländer, die die konkreten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen regeln, können auf dieser Webseite des DSSV abgerufen werden.

Bitte recherchieren Sie zudem bei den zuständigen Behörden in ihrem Bundesland nach den jeweilig aktuellsten Verordnungen.

Zu beachten: Laut Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ist der Betrieb von EMS-Anlagen in „Form von Personal Trainings“ (1:1-Training oder 1:2-Training bei Personen aus dem gleichen Haushalt) in „kontaktfreier Durchführung ohne Verwendung von Sporthilfsmitteln (z.B. Hanteln, Gewichte etc.)“ unter Einhaltung der Auflagen zulässig.

Mehr zu diesem Urteil finden Sie hier.

Frage:  Wenn die maximale Personenzahl erreicht ist, wie wird mit wartenden Personen, die trainieren wollen, umgegangen? Hat beispielsweise jedes Mitglied MG nur 1,5 Stunden Trainingszeit, gibt es eine Liste zum Einschreiben?

Antworten:

Monika Lanzendörfer: Wir haben genügend Platz und sind jetzt in den ersten drei Tagen nicht annähernd auf die maximale Personenzahl gekommen. Durch Homeoffice und Kurzarbeit kommen die Kunden über den Tag verteilt. Wir haben das Training auf 1,5 Stunden pro Person pro Tag begrenzt.

Henrik Gockel:Wir haben die Trainingszeit auf 60 Minuten begrenzt, in unserem intensiven Trainingsansatz ohne Lounge, Aufenthaltsbereiche etc. ist das gut möglich. Zudem haben wir 10 Quadratmeter pro Mitglied als reine Nettotrainingsfläche definiert und ab 100 Prozent Auslastung den Check-in gesperrt, bis jemand ausgecheckt hat. Auf unserer App und auf der Homepage wird ab 85 Prozent Auslastung eine rote Ampel angezeigt, zwischen 60 und 85 Prozent eine orangene, darunter grün.

Zudem versenden wir Mails, Videos etc. mit der Bitte, Stoßzeiten möglichst zu meiden. Wenn das so nicht funktionieren sollte, haben wir als Eskalation ein Reservierungsssystem für die Stoßzeiten. Dort können sich beispielsweise nur 30 Mitglieder zu einem festen Termin, zum Beispiel um 18 Uhr, einbuchen. Sollte der Termin nicht wahrgenommen und nicht abgesagt werden oder nicht diszipliniert genutzt werden sind weitere Maßnahmen möglich.

Frage:  Eine Frage den Mitgliedern 65+. Welche Möglichkeiten bestehen dort, denn unser Durchschnittsalter liegt in diesem Bereich?

Antwort: Die Personen dürfen unter Beachtung der jeweiligen Verordnung des Bundeslandes trainieren. Laut der Verordnung in Hessen beispielsweise sollen Risikogruppen im Sinne der Empfehlungen des Robert-Koch-instituts keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Wichtig ist in jedem Fall, wie bereits im Webinar angesprochen, eine transparente Information darüber, dass Personen über 65 laut RKI zu den Risikogruppen zählen.

Frage:  Wie sieht es mit dem Tresenverkauf aus? Also Shakes, Getränken, Mineralwasser, Kaffee etc. und der Zahlung via Bargeld? Dürfen Wasserflaschen von den Mitgliedern selbst aufgefüllt werden?

Antwort: Dies wird in den jeweiligen Verordnungen der Bundesländer geregelt. Die jeweils gültigen Verordnungen und Erlasse der einzelnen Bundesländer, die die konkreten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen können auf dieser Webseite des DSSV abgerufen werden.

Bitte recherchieren Sie zudem bei den zuständigen Behörden in ihrem Bundesland nach den jeweils aktuellsten Verordnungen.

Frage:  Haben Sie Infos dazu, wann Baden-Württemberg geöffnet werden kann, wo finde Informationen dazu?

Einen Zeitplan wann in welchem Bundesland die Fitnessstudios wieder öffnen dürfen, finden Sie hier.

Bitte recherchieren Sie zudem bei den zuständigen Behörden in ihrem Bundesland nach den jeweils aktuellsten Verordnungen.

Frage:  Ersetzen Trennwände die 1,5 Meter? Gibt es dafür schon Infos?

Antwort: Aktuell liegen hierfür keine Infos vor. Wenn Trennwände möglich sind, wie beispielsweise in einzelnen Hygienekonzepten für die Gastronomie, dann wird das in den einzelnen Verordnungen der Bundesländer geregelt werden.  Die jeweils gültigen Verordnungen und Erlasse der einzelnen Bundesländer, die die konkreten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen und insbesondere die Nutzung von Umkleiden, Duschen und Sanitärräumen regeln, können auf dieser Webseite des DSSV abgerufen werden.

Bitte recherchieren Sie zudem bei den zuständigen Behörden in ihrem Bundesland nach den jeweils aktuellsten Verordnungen.

Frage:  Soll man den Kunden im Voraus informieren, dass er mit Eintritt in das Studio sein Risiko erhöht, sich anzustecken?

Antwort: Die Kunden müssen über die einzuhaltende Hygiene und Sicherheitsregelungen bei Betreten des Studios informiert werden. Hierzu kann auch eine transparente Risikoaufklärung gehören.

Lesen Sie auch: fM Interview mit Henrik Gockel (dazu einfach auf das Bild klicken)

Reinigung/Desinfektion

Frage: In welchen Intervallen werden/müssen z. B. die Toiletten gereinigt werden?

Antwort: Dies wird in den jeweiligen Verordnungen der Bundesländer geregelt. Die jeweils gültigen Verordnungen und Erlasse der einzelnen Bundesländer, die die konkreten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen regeln, können auf dieser Webseite des DSSV abgerufen werden.

Bitte recherchieren Sie zudem bei den zuständigen Behörden in ihrem Bundesland nach den jeweils aktuellsten Verordnungen.

Fragen:  Viele Premium Studios arbeiten mit Zirkelsystemen. Wie setzen Sie die Desinfektion der Geräte im Zirkel in den kurzen Wechselpausen um? Wir arbeiten mit Zirkelsystemen und machen uns da viele Gedanken, wie wir das Geräte desinfizieren in das Zirkeltraining einbinden können. Wie wird die Gerätedesinfektion bei einem zeitgesteuerten Zirkeltraining gemacht? Auf Kommando oder auf Wiederholungen gehen oder doch die Zeit laufen lassen und in den 30-Sekunden-Pausen desinfizieren?

Antworten:

Monica Lanzendörfer: Wir haben das Zirkeltraining aktuell ausgesetzt. Es gibt aber die Möglichkeit, mit gebrauchsfertigen Hygienetüchern im Zirkel zu arbeiten was beispielsweise verschiedene Anbieter anbieten.

Henrik Gockel: Bei unserem Zirkel wurden längere Taktungen programmiert. Wir bleiben aber erst einmal bei der 30-Sekunden-Wechseltaktung. Wir haben reichlich Desinfektionsmittel und Tücher rund um den Zirkel und Abfallkörbe aufgestellt. Ideal wäre, wenn das Mitglied ein desinfektionsgetränktes Tuch von Station zu Station mitnimmt, auf dem Gerät ablegt und immer nach Nutzung/Wechsel kurz die Griffflächen abwischt. Hier müssen wir noch Erfahrungen und Praktikabilität einschätzen und dann umsetzen.


Das vollständige Webinar 'Die ersten Studioöffnungen – Was ist jetzt zu tun?' können Sie sich hier nochmals im Video ansehen


Frage:  Soll die Desinfektion der Geräte durch die Mitglieder stattfinden? Besteht dann nicht die Gefahr der Übertragung durch die Desinfektionsflasche?

Antworten:

Monica Lanzendörfer: Jeder Kunde desinfiziert sein Gerät nach dem Training wie nach dem Cardiotraining auch, zusätzlich wird das durch die Trainer überprüft und die Flasche zwischenzeitlich ebenfalls gereinigt.

Henrik Gockel: Wir empfehlen, zwei Papiere in die Hand zu nehmen, eins zum Abwischen und eins zum Berühren/Bedienen der Flasche. Das gilt auch für die Toilettentüren.

Aufzeichnung des Webinars 'Die ersten Studioöffnungen – Was ist jetzt zu tun?' im Video:

Trainingsbetrieb

Frage:  Wie halten Sie es mit der Durchführung von Kursen? Wie regeln Sie die Anzahl der Teilnehmer im Kursbereich?

Antwort: Wir führen die Kurse so durch, dass sie den entsprechenden Verordnungen entsprechen. Hierbei ist das Abstandsgebot zentral zu sehen, sowohl beim Zugang zum Kursraum aber auch während des Kurses.

Konkret wird dies in den jeweiligen Verordnungen der Bundesländer geregelt. Die jeweils gültigen Verordnungen und Erlasse der einzelnen Bundesländer, die die konkreten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen können auf dieser Webseite des DSSV abgerufen werden.

Bitte recherchieren Sie zudem bei den zuständigen Behörden in ihrem Bundesland nach den jeweilig aktuellsten Verordnungen.

Frage:  Dürfen draußen unter Berücksichtigung der Abstandsregel Kurse abgehalten werden?

Antwort: Welcher Sport unter welchen Bedingungen „draußen“ abgehalten werden kann wird in den jeweiligen Verordnungen der Bundesländer geregelt. Die jeweils gültigen Verordnungen und Erlasse der einzelnen Bundesländer können entweder auf dieser Webseite des DSSV abgerufen werden.

Bitte recherchieren Sie zudem bei den zuständigen Behörden in ihrem Bundesland nach den jeweils aktuellsten Verordnungen

Frage an Christophe Collinet: Wie sehen die Vorkehrungen und Planungen in Bezug auf die Kurse aus? Wie soll die Organisation im Kursbereich aussehen?

Antwort: Diese Frage wurde bereits im Webinar beantwortet, siehe oben.

Fragen:  Können Diagnostiken durchgeführt werden?Sollten Termine beim Trainer stattfinden? Zum Beispiel Diagnostik: Viele haben zugenommen und möchten jetzt gut betreut werden? Wie geht man speziell bei einem Probetraining vor?

Antwort: Sofern die Vorgaben der jeweiligen Verordnungen eingehalten werden, können sie unter Beachtung dieser durchgeführt werden.

Fragen:  Wie sieht es mit dem Rehasport aus? Können diese Gruppen wieder starten? Ab wann können Rehasportgruppen angeboten werden? Gibt der Verband sie frei oder kann die Einrichtung entscheiden?

Antwort: Hierzu können wir aktuell noch keine Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich in diesem Zusammenhang an die jeweiligen Behindertensportverbände.

Mehr Informationen dazu finden sie u.a. auf dieser Webseite.


Auch wir als führender Fachverlag und offizielles Organ des DSSV bieten Ihnen als Studiobetreiber relevante Informationen, die Ihnen und Ihren Mitgliedern einen direkten Mehrwert bieten.

Corona-Hilfe: Übersichtswebseite für Studios

Rechtliches

Fragen:  Was ist mit jemand, der sich nicht an die Regel hält? Wenn er Hausverbot oder ähnliches bekommt, hat er dann Sonderkündigungsrecht? Haben wir dann Anspruch auf den Beitrag? Eine rechtliche Frage zum Thema Beiträge: Gibt es eine Regelung oder rechtliche Grundlage, wie der Beitrag angepasst werden muss/darf, wenn einzelne Sparten im Studio nicht möglich sind? Muss ich reagieren, wenn ein Mitglied den Beitrag mindern will, weil zum Beispiel nicht alle Kurse angeboten werden können oder das Duschen nicht möglich ist?

Antwort: Wir dürfen und wollen keine Rechtsberatung durchführen. Bitte konsultieren Sie in diesem Zusammenhang einen Anwalt oder die Juristen des DSSV.

Frage:  Verringern Sie die Mitgliedsbeiträge, weil das Studio nicht in vollem Umfang genutzt werden kann?

Antwort:

Monica Lanzendörfer: Nein, wir verringern die Mitgliedsbeiträge nicht und wir wurden auch nicht danach gefragt, bieten aber alternative Leistungen an, z.B. Cardiotraining auf der Fläche oder andere Kurse für die Spinningteilnehmer.

Henrik Gockel: Nein, im Gegenteil. Wir hatten bereits überlegt, ob wir einen Hygienezuschlag erheben sollen? Der Aufwand ist jetzt enorm und Friseure lassen sich das z.B. extrem bezahlen.

Aber die Mitglieder haben uns ohne Leistung viel Geld geliehen. Dafür bekommen sie jetzt eine sichere Leistung mit eingeschränkter Kapazität, also weniger voll, Abstand zu den Geräten etc. Also wie im Flugzeug ein Upgrade auf Business oder First Class. Das Mitglied erhält nicht den kompletten Leistungsumfang. aber doch die eigentlichen Kernprodukte, zumindest im Konzept von PRIME TIME fitness - und diese mit mehr Platz und Komfort.

Marketing

Frage an Henrik Gockel: Welche Vorschläge haben Sie, wie man unternehmerisch mit den Mitgliedern umgehen kann, welche aus Angst nicht kommen? Auch in Bezug auf die Mitgliedsbeiträge?

Antwort: Das Wichtigste ist anrufen und sprechen. Mitglieder haben begründete Angst, weil sie eventuell zur Risikogruppe gehören oder einfach unsicher sind. Deswegen empfehlen wir einen Termin mit einem Trainer zu buchen und natürlich transparent zu informieren und die Hygienemaßnahmen zu zeigen etc.

Natürlich bitten wir alle, weiter zu zahlen und gleichen mit Personal Trainings, Verzehrguthaben oder „Bring a Friend“-Monaten dann aus. Wir haben auch aus Kooperationen Dienstleistungsangebote, die wir verschenken etc. Wir setzen alles daran, die „Schulden“ bei unseren Mitgliedern nicht weiter wachsen zu lassen.

Personaleinsatz

Frage an die Studiobetreiber: Wie haben Sie die Mitarbeiter eingeplant? Gibt es feste Teams für den Fall einer Infektion, damit "der Laden" weiterläuft? Oder spielt das bisher keine Rolle?

Frage in die Runde: Wie sieht der Personaleinsatz aus? Empfehlen Sie, zwei feste Schichten zu implementieren , um bei möglicher Infektion das Studio nicht komplett schließen zu müssen. Gibt es hier Empfehlungen? 

Wie wurden in den Studios die Dienstpläne eingeteilt?

Antwort: Die Frage wurde bereits im Webinar beantwortet.

DSSV als Anlaufstelle für Studiobesitzer

Eine Übersicht mit allen rechtlichen Fragen rund um Studioschließungen hat der DSSV erstellt. Sie erhalten diese relevanten Informationen auch wenn Sie kein DSSV-Mitglied sind. Eine persönliche Fachberatung ist jedoch nur für DSSV-Mitglieder möglich.