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Neue Regelungen nach NiSV für das EMS-Training ab 2021

Wichtige Infos für EMS-Trainer: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat neue Anforderungen an den Erwerb der 'Fachkunde EMF' (EMF = Elektromagnetische Felder) veröffentlicht. Geregelt werden diese in der Strahlenschutzverordnung.

Neue Regeln nach NiSV ab 2021

Der Betreiber einer Anlage muss sicherstellen, dass die Person, die die Anlage anwendet, über die erforderliche Fachkunde verfügt, so sieht es Artikel 4 § 4 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) vor, der ab 31. Dezember 2021 gelten soll.

Darin ist beispielsweise festgelegt, dass nur solche Personen Elektromyostimulationstraining (EMS) einsetzen dürfen, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügen.

Um diese Fachkunde auf dem aktuellen Stand zu halten, ist mindestens alle fünf Jahre die Teilnahme an einer Fortbildung erforderlich.

Neuer Fachkundenachweis soll Sicherheit erhöhen

Ziel der nachzuweisenden Fachkunde soll es sein, die Sicherheit im Umgang mit nichtionisierender Strahlung am Menschen zu erhöhen. Dazu zählt insbesondere, die verwendeten Anlagen (Geräte, Einrichtungen oder Quellen) fachgerecht zu bedienen und die mit den Anwendungen verbundenen Risiken zu vermeiden.

NiSV unterscheidet vier Fachkundegruppen

Die Fachkunde kann durch die Teilnahme an einer geeigneten Schulung (gemäß Anlage 3 der NiSV) erworben und durch den erfolgreichen Abschluss einer Prüfung belegt werden.

Wichtig zu wissen ist hierbei, dass Fachkunde nicht gleich Fachkunde ist. Die Anforderungen sind abhängig von der jeweiligen Art der Anwendung. Deshalb unterscheidet die NiSV in vier mögliche Fachkundegruppen.

Jede einzelne Gruppe setzt sich wiederum aus ein bis maximal zwei Fachkundemodulen zusammen. Für jede Gruppe kann die Fachkunde separat erworben werden.

Zu den Fachkundegruppen gehören neben 'Laser/intensive Lichtquellen', 'Ultraschall' und 'EMF-Kosmetik' auch das Elektromyostimulationstraining (EMS) – in der Verordnung mit 'EMF-Stimulation' bezeichnet. EMF steht hier für 'Elektromagnetische Felder bei Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräten'.

Praktische Anwendungserfahrung

Mit Inkrafttreten von Artikel 4 der NiSV erhöhen sich auch die Bedingungen für die im Schulungsbetrieb eingesetzten Lehrkräfte. Neben der fachlichen und didaktischen Qualifikation zur Vermittlung der spezifischen Lerninhalte müssen sie für den Bereich EMS-Training künftig über eine mindestens einjährige praktische Anwendungserfahrung verfügen, um praktische Übungen an Anlagen anleiten zu dürfen.

Auch hier sind entsprechende Belege, zum Beispiel über den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung und über berufliche Tätigkeiten, gegebenenfalls in Verbindung mit Nachweisen über einschlägige Fort- und Weiterbildungen anzuführen.

Fachärztliche Begleitung bei praktischen Übungen

Eine weitere Neuerung umfasst die Anwesenheit von fachärztlichem Personal bei der Durchführung praktischer Übungen. In der NiSV ist vorgegeben, dass u. a. die praktische Schulung zum EMS-Training nur unter fachärztlicher Aufsicht erfolgen darf.

Mindestens alle 5 Jahre aktualisieren

Damit die Fachkunde erhalten bleibt und sich ändernden Gegebenheiten anpasst, ist nach § 4 Absatz 3 NiSV mindestens alle fünf Jahre eine Aktualisierung durch die Teilnahme an einer geeigneten Fortbildung notwendig.

Im Vordergrund stehen hierbei insbesondere die für den Anwendungsbereich wesentlichen Strahlenschutzaspekte, neue technische Entwicklungen und wissenschaftliche Erkenntnisse.


Quelle: Bundesanzeiger; herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz; www.bundesanzeiger.de; Bekanntmachung; veröffentlicht am Mittwoch, 25. März 2020; BAnz AT 25.03.2020 B7

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