Corona-Update: Weitere Öffnungsschritte für den Sport: Wo darf ich jetzt trainieren?
Wie geht es jetzt mit der Wiedereröffnung der Fitnessstudios weiter? Es gibt kein einheitliches Vorgehen der Länder. Die 16 Länderverordnungen enthalten erste Lockerungsschritte für Fitness- und Gesundheits-Anlagen, aber mit regionalen Besonderheiten. Corona-Update Teil 29 gilt vom 24.05. bis einschließlich 30.05.2021.
In unserem großen fM Corona-Update (Teil 29, vom 24. bis 30. Mai 2021) präsentieren wir Ihnen jede Woche neu aktuelle und relevante Neuigkeiten für die Fitness- und Gesundheitsbranche zur Corona-Lage in Deutschland.
Eine Bundesländer-Liste mit allen Infos zur Wiedereröffnung der Studios nach dem zweiten Corona-Lockdown finden Sie in unserer Restart-Übersicht 'Öffnung der Fitnessstudios'.
Chronologisches Corona-Update
Wir aktualisieren dieses Corona-Update regelmäßig und versuchen, Ihnen dadurch einen Überblick über aktuelle Entwicklungen rund um den zweiten Corona-Lockdown zu geben. Die Änderungen fügen wir in chronologischer Reihenfolge hinzu, somit lesen Sie die aktuellsten Infos stets zuerst.
Corona-Update 28. Mai 2021
Die neuen Lockerungen in den Norddeutschen Bundesländern schreiten weiter voran.
Fitnessstudios in Hamburg öffnen ab 1. Juni 2021
Nach Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern beschließt auch der Hamburger Senat weitere Öffnungsschritte, und diese schneller als ursprünglich geplant. Hintergrund ist die rückläufige Sieben-Tage-Inzidenz in Hamburg, die innerhalb einer Woche von 31,3 auf 27,9 sank und die Impfquote in Hamburg, die über 40 Prozent liegt (Stand: 28.05.2021).
Lesen Sie auch: 'Studioöffnung: Was gilt wo?'
In einer Pressekonferenz teilt Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) weitere Details zu den Lockerungen mit. Es wird einige Erleichterungen bei Freizeitaktivitäten sowie die Erlaubnis, Sport im Innenbereich zu betreiben, geben. Fitnessstudios dürfen in Hamburg ab dem 1. Juni 2021 wieder öffnen, wenn sie einen Abstand von 2,50 Meter zwischen den Sportlerinnen und Sportlern gewährleisten sowie entsprechende Hygienemaßnahmen einhalten. Zusätzlich soll ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich sein. Wir informieren sobald die entsprechende Verordnung verfügbar ist.
Corona-Update 27. Mai 2021
Große Öffnungsschritte in Schleswig-Holstein
Auf einer Pressekonferenz verkündete Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), dass alle Sportanlagen in Schleswig-Holstein geöffnet werden sollen. Dies gilt auch für Fitnessstudios.
Am Samstag, 29. Mai, soll die neue Verordnung beschlossen werden. Ab dem 31. Mai gelten dann neue Lockerungen: Für Sport im Innenraum gilt bei Gruppengrößen von mehr als zehn Erwachsenen eine Testpflicht, bei Kindern und Jugendlichen besteht bis 25 Anwesenden keine Testpflicht. Im Freien sind unabhängig vom Alter bis zu 50 Teilnehmer ohne Testpflicht möglich.
In Schwimmhallen und Fitnessstudios muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Im Amateursport sind im Freien ab Montag wieder Zuschauer zugelassen.
Neue Regelungen in Nordrhein-Westfalen
In NRW gilt ab dem 28. Mai die neue Corona-Schutzverordnung. Gelockert wird in drei Stufen, je nach Inzidenz. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 bis 50,1 gelten seit dem 15. Mai zahlreiche Öffnungsschritte, die nun Stufe 3 zugeordnet sind. Kontaktfreier Außensport ist mit bis zu 25 Personen möglich, auch Freibäder (nicht Liegewiese) dürfen mit Test genutzt werden.
In Stufe 2 (Inzidenz 50 bis 35,1) ist außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen möglich sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung. In den Fitnessstudios ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt, außerdem Kontaktsport mit bis zu 12 Personen. Dazu ist jeweils Kontaktverfolgung und Test nötig.
In Stufe 3 (Inzidenz ≤ 35) wird außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test wieder möglich, sobald die Landesinzidenz ebenfalls unter oder bei 35 liegt sogar Innensport ohne Test.
Corona-Update 26. Mai 2021
Bundesweit Inzidenz unter 50
Erstmals seit Oktober liegt die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz wieder unter dem politisch relevanten Wert von 50. Nach Daten des Robert Koch-Instituts lag der Wert bundesweit bei 46,8.
Die deutschen Gesundheitsämter meldeten dem RKI innerhalb eines Tages 2.626 Neuinfektionen, vor einer Woche waren es noch 11.040.
Auch die Zahl der Todesfälle geht zurück. Deutschlandweit wurden den Angaben nach binnen 24 Stunden 270 neue Todesfälle verzeichnet, vor einer Woche waren es 284.
Lesen Sie auch: 'Corona-Impfung: Wann wieder zum Sport?'
Corona-Update 25. Mai 2021
Spahn nennt neue Zielmarke
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) strebt für einen "unbeschwerten Sommer" eine Corona-Inzidenz von unter 20 an.
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Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt greifen ab dem 25. Mai zahlreiche Lockerungen, sofern die Inzidenz im betreffenden Landkreis beziehungsweise der Stadt unter 100 liegt.
Im Innenbereich von Fitnessstudios ist der Trainingsbetrieb des organisierten kontaktfreien Sports in Gruppen erlaubt, wobei die zulässige Personenzahl auf eine Person je 20 angefangene Quadratmeter, höchstens aber auf 10 Personen begrenzt ist. Alle Personen benötigen einen Test.
Bei Einhaltung von Abstandsregelungen und negativem Test sind auch Kurse insbesondere in Fitness- und Sportstudios, Tanz- und Ballettschulen sowie Yoga- und andere Präventionskurse mit höchstens zehn Personen zuzüglich Trainer möglich.
Der Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien in Gruppen bis 25 Personen ist möglich, dies gilt auch für den Kontaktsport, dabei benötigen die Trainer und Verantwortlichen einen Test.
Zusätzlich ist auch außerhalb des Trainingsbetriebs organisierter kontaktfreier Sportbetrieb im Freien mit höchstens 25 Personen erlaubt. Hier benötigen alle Personen einen Test.
Mecklenburg-Vorpommern kündigt weitreichende Öffnungen an
In einer Pressemitteilung kündigt das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung ab dem 1. Juni wesentliche Lockerungen für Freizeit- und Breitensport an. Unter folgenden Auflagen ist der Sport dann wieder möglich:
- Sport im Freien und auf öffentlichen oder privaten Sportaußenanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 25 Personen – ohne Test möglich
- Sport im Innenbereich in öffentlichen oder privaten Sportanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 15 Personen – Erwachsene mit Test (24h)
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen (z.B. Yoga-Studios, Tanzschulen): mit Hygienekonzept, Test und Termin, es gilt eine Personenbegrenzung: 1 Pers./10 qm, Abstand 2 m beim Training
Hamburg: Sport im Freien möglich
In Hamburg dürfen Fitness-, Sport-, Yoga- und EMS-Studios im Freien für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Angebote von Fitness-, Sport-, Yoga-Studios etc. in geschlossenen Räumen sind hingegen nicht zulässig.
Auf den öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien darf in Gruppen mit bis zu 10 Personen kontaktlos Sport getrieben werden.
Aktuelle Corona-Verordnungen der Länder
Hier geht es direkt zu den aktuellen Corona-Verordnungen der Bundesländer – klicken Sie dazu einfach auf das entsprechende Bild oder hier direkt auf die DSSV-Übersicht.
Wichtiger Hinweis: Da für die Durchsetzung der von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen die Länder zuständig sind, unterscheiden sich die Corona-Verordnungen – ähnlich wie beim ersten Lockdown – oft auch auf kommunaler Ebene. Deshalb sollten Sie sich als Betreiber im Einzelfall gezielt absichern und vor Ort weiter informieren.
Corona-Update – Übersichtsliste
Für alle wichtigen Entwicklungen seit Beginn des 'November-Lockdowns' klicken Sie hier bitte für die letzen drei Ausgaben unseres Corona-Updates – Folge 26, Folge 27 und Folge 28 – oder auf das Bild, um zu unserer Übersichtsliste aller Corona-Updates zu gelangen.
Außerdem stellen wir in einer Übersicht zur Corona-Hilfe kostenfreie Angebote der Branche zusammen, die Sie in dieser schweren Zeit unterstützen. Wir bedanken uns bei allen Partnern und hoffen wie bereits beim ersten Corona-Lockdown für Fitnessstudios auf größtmögliche Solidarität.
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