Offizielles Organ DSSV e.V.


Management
Staatshilfen in der Krise

Günter Noll
Seit Beginn der Wirtschaftskrise lesen wir tagtäglich in der Presse, wie beispielsweise große DAX-notierte Unternehmen und/oder renommierte Bankinstitute mit einst milliardenschweren Gewinnen ins Straucheln geraten. Unter gütiger Mithilfe von „Vater Staat“ wissen diese Unternehmen jedoch den Weg in die Insolvenz zu vermeiden. Auch die Fitnessbranche darf sich in Zeiten von Abwrackprämien und Subventionsdiskussionen verschiedener Unterstützungsprogramme bedienen.

Es folgt ein kleiner Auszug aus der Welt der staatlich geförderten Beratungsleistungen.

Vorgründungsberatung
Bekannt ist, dass Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit mit dem Gründungszuschuss gefördert werden und junge Unternehmen und Freiberufler sich in der Startphase coachen lassen können. Wesentlich seltener nehmen Gründungswillige jedoch die staatlichen Zuschüsse zu individuellen Unternehmensberatungen und Coachings in Anspruch. Die von den Bundesländern geförderten Vorgründungsberatungen dienen nicht nur der Erstellung eines formalen Businessplans mit dem Banken zur Kreditvergabe bewegt werden können. Die eigentliche Chance frühzeitiger Beratungen liegt vielmehr darin, die eigene Geschäftsidee, das geplante Geschäftsmodell, das Marketing-Konzept, die Markteinführung und die dafür erforderlichen Qualifikationen und finanziellen Mittel zusammen mit erfahrenen Beratern unter die Lupe zu nehmen und die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten.

Die Förderungshöhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In manchen Bundesländern ist jedoch ein Zuschuss von bis zu 100 % möglich. Wo kann die „Vorgründungsberatung“ beantragt werden? Bei der lokalen Industrie- und Handelskammer sowie den lokalen Wirtschaftsförderern.

Gründercoaching Deutschland
Gründercoaching ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen. Um Existenzgründerinnen und -gründern die Finanzierung von Coachingmaßnahmen zu ermöglichen und den Erfolg von Existenzgründungen zu erhöhen, können Zuschüsse zu den Kosten der Coachingmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern.

Wie hoch ist der Zuschuss?
In den neuen Bundesländern erhalten Existenzgründer grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 75 %, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Honorars. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 6.000 EUR.

Gründer mit Sitz in den sog. Phasing-out-Regionen Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 % des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 EUR.

Voraussetzungen
Die Gründung oder Übernahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Neu seit 1. Oktober 2008: Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit als neuer Baustein im Gründercoaching Deutschland. Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, die Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, erhalten im ersten Jahr im gesamten Bundesgebiet einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars. Die maximale Bemessungsgrundlage dieses Programms liegt bei 4.000 EUR.

Wo kann das „Gründercoaching Deustchland“ beantragt werden?
Bei allen lokalen Industrie- und Handelskammern und den lokalen Wirtschaftsförderern.

Turn Around-Beratung
Beratung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen sowie der Freien Berufe.

Um Unternehmen, die sich trotz positiver Fortführungsprognose in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, die Finanzierung von Beratungsmaßnahmen zu ermöglichen, können Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden. Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Unternehmen wiederherzustellen, den Bestand der Unternehmen nachhaltig zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Beratungsmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen von Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Unternehmen erhalten im Geltungsbereich der neuen Bundesländer einen Zuschuss in Höhe von 75 %, im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 EUR.

Voraussetzungen
Eine Antragsberechtigung liegt vor, wenn aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung das Unternehmen in eine wirtschaftlich schwierige Situationen geraten ist, obwohl es über eine positive Fortführungsprognose verfügt. Voraussetzung ist eine aktuelle Schwachstellenanalyse eines unabhängigen und fachlich kompetenten Beraters/Beraterin.

Wo kann die „Turn-Around-Beratung“ beantragt werden?
Bei der lokalen Industrie- und Handelskammer und den lokalen Wirtschaftsförderern.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus branchenrelevanter Sicht unter www.wiff.de oder unter der telefonischen Hotline 0228 / 29 87 01.

Quelle
www.kfw-mittelstandsbank.de
www.gruendungszuschuss.de

Wir sind ein expandierendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Gesundheit, Fitness und Prävention und suchen zur weiteren Verstärkung unseres motivierten Teams ab sofort mehrere Mitarbeiter im Vertrieb (m/w) für das Vertriebsgebiet Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und NRW.